Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Öffnungszeiten

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08.30 - 11.30 Uhr
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Donnerstag
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Freitag
08.30 - 11.30 Uhr

Adressen
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Postanschrift Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Am Stadtpark 6
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06618Naumburg (Saale)
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Telefon:
03443 372-302
Fax:
03443 372-303
Web:
www.burgenlandkreis.de

FAQ zur Geflügelpest

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Das Virus ist auf den Menschen nicht übertragbar. Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen, ist es wichtig, gut informiert zu sein.

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur Geflügelpest, den Schutzmaßnahmen und wie Sie sich verhalten sollten, falls Sie betroffene Tiere oder verdächtige Fälle bemerken.

 

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Das Virus ist ...
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Das Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier  übertragen werden. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie können das Virus über große Entfernungen ...
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Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. Wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie den Fund umgehend unter: veterinaeramt@blk.de oder ...
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Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Betroffene Tiere zeigen Symptome ...
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Der Verdacht auf Tierseuchen ist unverzüglich dem Veterinäramt des Burgenlandkreises mitzuteilen. Wird die Geflügelpest bei Wildgeflügel nachgewiesen, können die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien ...
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Ein Aufstallgebot ist eine behördliche Anordnung, bei der Geflügelhalter ihre Tiere vorübergehend in geschlossenen Ställen halten müssen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Hausgeflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, die Krankheiten ...
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Folgende Schutzmaßnahmen können ergriffen werden: Kein Kontakt zu Wildvögeln Kein Verfüttern von Speise- und Küchenabfällen oder Eierschalen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in ...
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Die Maßnahmen sind darauf gerichtet, die Verbreitung des Virus so gut wie möglich zu verhindern. Darum werden zuerst die Seuchenbetriebe und die Betriebe, in denen der Verdacht des Ausbruchs besteht, geräumt. Das heißt, das ...
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Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei ...
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In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiter verbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunde und Katzen – mit toten oder kranken Tieren verhindert werden.
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