Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Öffnungszeiten

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Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
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Freitag
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Postanschrift
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06618Naumburg (Saale)
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03443 372-302
Fax:
03443 372-303
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FAQ zur Geflügelpest

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Das Virus ist auf den Menschen nicht übertragbar. Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen, ist es wichtig, gut informiert zu sein.

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur Geflügelpest, den Schutzmaßnahmen und wie Sie sich verhalten sollten, falls Sie betroffene Tiere oder verdächtige Fälle bemerken.

 

Was ist ein Aufstallgebot?

Ein Aufstallgebot ist eine behördliche Anordnung, bei der Geflügelhalter ihre Tiere vorübergehend in geschlossenen Ställen halten müssen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Hausgeflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, die Krankheiten wie die Geflügelpest übertragen können. Das Aufstallgebot wird meist in Gebieten verhängt, in denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass die Krankheit durch Wildvögel in Geflügelbestände eingeschleppt wird. So sollen Ausbrüche verhindert und die Gesundheit der Tiere geschützt werden.