Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

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Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
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FAQ zur Geflügelpest

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Das Virus ist auf den Menschen nicht übertragbar. Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen, ist es wichtig, gut informiert zu sein.

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur Geflügelpest, den Schutzmaßnahmen und wie Sie sich verhalten sollten, falls Sie betroffene Tiere oder verdächtige Fälle bemerken.

 

Wie wird die Geflügelpest bekämpft?

Die Maßnahmen sind darauf gerichtet, die Verbreitung des Virus so gut wie möglich zu verhindern. Darum werden zuerst die Seuchenbetriebe und die Betriebe, in denen der Verdacht des Ausbruchs besteht, geräumt. Das heißt, das vorhandene Geflügel wird tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Gleichzeitig wird alles unternommen, um durch eine optimale Hygiene, Desinfektionsmaßnahmen, Betretungsverbote usw. eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu verhindern.