Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Öffnungszeiten

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08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 Uhr

Adressen
Besucheradresse
Postanschrift Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels
Postanschrift
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Postfach 1151
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
Telefon:
03443 372-302
Fax:
03443 372-303
Web:
www.burgenlandkreis.de

FAQ zur Geflügelpest

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Das Virus ist auf den Menschen nicht übertragbar. Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen, ist es wichtig, gut informiert zu sein.

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur Geflügelpest, den Schutzmaßnahmen und wie Sie sich verhalten sollten, falls Sie betroffene Tiere oder verdächtige Fälle bemerken.

 

Was kann getan werden, um einen Eintrag der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände zu verhindern?

Der Verdacht auf Tierseuchen ist unverzüglich dem Veterinäramt des Burgenlandkreises mitzuteilen.

Wird die Geflügelpest bei Wildgeflügel nachgewiesen, können die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte ein Aufstallgebot für Hausgeflügel erlassen. Das bedeutet, dass alles Hausgeflügel keinen Auslauf mehr ins Freigelände bekommen darf.