Was kann getan werden, um einen Eintrag der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände zu verhindern?
Der Verdacht auf Tierseuchen ist unverzüglich dem Veterinäramt des Burgenlandkreises mitzuteilen.
Wird die Geflügelpest bei Wildgeflügel nachgewiesen, können die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte ein Aufstallgebot für Hausgeflügel erlassen. Das bedeutet, dass alles Hausgeflügel keinen Auslauf mehr ins Freigelände bekommen darf.