Die Untere Bodenschutzbehörde des Burgenlandkreises

Jeder Mensch lebt auf und mit dem Boden, beeinflusst ihn durch seine Tätigkeiten und Nutzungen- in der Regel unbewusst und ohne große Überlegung, ob sein Tun positive oder negative Auswirkungen hat. Er ist halt da- unsere aller Lebensgrundlage. Der Boden selbst ist Schnittstelle für alle anderen Umweltbereiche Wasser, Natur, Pflanzen, Emissionen, materielle Güter und konkurriert mit ihnen. Der Boden ist endlich. Ein zerstörter Boden ist nicht wiederherstellbar. Der aktuelle Boden, wie wir ihn heute kennen, brauchte erdgeschichtlich betrachtet Millionen von Jahren, um sich herauszubilden. Der Mensch zerstört ihn in Minutenschnelle, formt ihn für seine Zwecke um: täglich- ohne auf die Konsequenzen zu achten.

Um unsere Lebensgrundlage zu erhalten, muss der Boden deshalb geschützt werden.

Altlastenverdacht-Kontaminationen durch chemische Stoffe Aufgrund der historischen Vergangenheit des Burgenlandkreises, hier die bergbauliche Gewinnung sowohl Untertage als auch im Tagebaubetrieb und Verschwelung von Braunkohle in Schwelereien, die ...
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Jeder, der in den Boden eingreift, ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Boden nicht vernichtet bzw. beeinträchtigt wird oder dass es nicht zu schädlichen Bodenveränderungen kommt. Das ist geregelt durch die §§ 1,4,7 BBodSchG. Die ...
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Bodenerosive Prozesse können bedingt sein durch Wasser und/oder durch Wind. Sie führen zu einer Vernichtung von Boden durch Abtrag, Abspülen, Auswehen, Umverlagerung des Bodens. Einmal vernichteter Boden braucht mehrere hundert Jahre ...
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Seit 1998 wird das Schutzgut „Boden“ rechtlich geschützt durch das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), die Bundesbodenschutzverordnung- und Altlastenverordnung ( BBodSchV), das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt zum ...
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