Die Untere Bodenschutzbehörde des Burgenlandkreises

Jeder Mensch lebt auf und mit dem Boden, beeinflusst ihn durch seine Tätigkeiten und Nutzungen- in der Regel unbewusst und ohne große Überlegung, ob sein Tun positive oder negative Auswirkungen hat. Er ist halt da- unsere aller Lebensgrundlage. Der Boden selbst ist Schnittstelle für alle anderen Umweltbereiche Wasser, Natur, Pflanzen, Emissionen, materielle Güter und konkurriert mit ihnen. Der Boden ist endlich. Ein zerstörter Boden ist nicht wiederherstellbar. Der aktuelle Boden, wie wir ihn heute kennen, brauchte erdgeschichtlich betrachtet Millionen von Jahren, um sich herauszubilden. Der Mensch zerstört ihn in Minutenschnelle, formt ihn für seine Zwecke um: täglich- ohne auf die Konsequenzen zu achten.

Um unsere Lebensgrundlage zu erhalten, muss der Boden deshalb geschützt werden.

Rechtsgrundlagen

Seit 1998 wird das Schutzgut „Boden“ rechtlich geschützt durch

  • das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG),
  • die Bundesbodenschutzverordnung- und Altlastenverordnung ( BBodSchV),
  • das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt zum Bundesbodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) und
  • eine Vielzahl von Wertelisten, DIN- Vorschriften usw.
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