Die Untere Bodenschutzbehörde des Burgenlandkreises

Jeder Mensch lebt auf und mit dem Boden, beeinflusst ihn durch seine Tätigkeiten und Nutzungen- in der Regel unbewusst und ohne große Überlegung, ob sein Tun positive oder negative Auswirkungen hat. Er ist halt da- unsere aller Lebensgrundlage. Der Boden selbst ist Schnittstelle für alle anderen Umweltbereiche Wasser, Natur, Pflanzen, Emissionen, materielle Güter und konkurriert mit ihnen. Der Boden ist endlich. Ein zerstörter Boden ist nicht wiederherstellbar. Der aktuelle Boden, wie wir ihn heute kennen, brauchte erdgeschichtlich betrachtet Millionen von Jahren, um sich herauszubilden. Der Mensch zerstört ihn in Minutenschnelle, formt ihn für seine Zwecke um: täglich- ohne auf die Konsequenzen zu achten.

Um unsere Lebensgrundlage zu erhalten, muss der Boden deshalb geschützt werden.

Themenbereich A - Altlasten

Altlastenverdacht-Kontaminationen durch chemische Stoffe

Aufgrund der historischen Vergangenheit des Burgenlandkreises, hier die bergbauliche Gewinnung sowohl Untertage als auch im Tagebaubetrieb und Verschwelung von Braunkohle in Schwelereien, die vielfältigen Formen der Industrialisierung, hier insbesondere Schwermaschinenbau, Chemieindustrie, der industriellen Landwirtschaft aber auch durch die ganz normalen Nutzungen von Stoffen im Alltag durch Jedermann, kam es seit fast 250 Jahren zu einer Vielzahl von Stoffeinträgen in den Boden und ins Grundwasser.

Konsequenz
Unter Berücksichtigung des heutigen Wissens und der aktuellen Rechtslage muss, um Schaden vom Menschen und den Schutzgütern abzuwenden, geprüft werden, ob für den Boden ein Altlastverdacht gegeben ist, welche Auswirkungen bestehen und ob gehandelt werden muss.

Dafür stehen aktuell eine Vielzahl von Sanierungsverfahren zur Verfügung, die individuell für jeden Einzelfall geprüft und letztendlich angewendete werden.

Altlastenauskunft/ sog. Altlastenkataster

  • Die untere Bodenschutzbehörde führt seit 33 Jahren das sogenannte Altlastenkataster, heute Fachinformationssystem „Bodenschutz“. Es beinhaltet derzeit > 1700 Einträge zu erhobenen, in unterschiedlicher Form untersuchten bis hin zu sanierten Standorten. Diese wurden durch die vergangene historische Nutzung in unterschiedlichem Umfang durch Schadstoffe belastet.
  • Die Erweiterung des Katasters auf die „Altlasten von Morgen“, die physikalischen Altlasten sowie Erosion erfolgte auf der Basis der neuen Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung seit 01.08.2023.
  • Das Kataster beinhaltet damit einen erheblichen Wissensfundus, bewahrt vergangene Kenntnisse und ist Grundlage für die Bewertung aller Arten von Nachnutzungs-/ Genehmigungsvorhaben, Planungen, einschließlich Grundstücksveräußerungen.

Jeder, der Grundstückseigentümer ist oder werden will, der baulich oder gärtnerisch ein Grundstück nutzen will, sollte sich im Vorfeld darüber kundig machen, ob es einen Eintrag im Fachinformationssystem „Bodenschutz" bzw. Anhaltspunkte für schädliche Bodenkontaminationen gibt, wie rechtskonform damit umzugehen ist, welche Pflichten sich möglicherweise ergeben.

Achtung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern besteht in Sachsen- Anhalt  kein Rechtsanspruch auf Mitteilung durch die Behörde, dass es einen Eintrag im Fachinformationssystem "Bodenschutz" gibt. Eigentümer können sich einen Überblick über die Betroffenheit ihrer Grundstücke bei der jeweiligen Kommune im Flächennutzungsplan verschaffen. Um der Aktualität Willen ist die Anfrage bei der zuständigen Bodenschutzbehörde allerdings ratsamer.

Wie bekomme ich eine Altlastenauskunft?

  • Formlose Anfrage unter Angabe des Standortes (Gemarkung, Flur, Flurstück, Postadresse) per E-Mail, Fax oder schriftlich an das Umweltamt des BLK (Postzustellungsfähige Adresse bitte immer mit angeben).
  • Nachweis des berechtigten Interesses insb. bei Kaufabsichten (z.B. Vollmacht des Alteigentümers) bzw. generell wenn Sie nicht der Grundstückseigentümer sind.
  • Nach Bearbeitung der Auskunft durch die Behörde erfolgt vorab durch Versand eines Kostenbescheides mit der Aufforderung zur Gebührenbegleichung.
  • Die Gebühr beträgt bei einfachem Aufwand derzeit 57,00 €. Sollte sich herausstellen, dass eine große Aktenlage vorhanden ist, richtet sich die Gebühr nach Zeitaufwand. Hier sollte vor der Bearbeitung mit der Behörde abgestimmt werden, ob und in welchem Umfang die Bearbeitung erfolgen soll.
  • Nach Eingangsbestätigung der Gebühr erfolgt der Versand der Auskunft.
  • Zu beachten ist, dass die Bearbeitungsgebühr immer mit Fertigstellung der Auskunft fällig wird. Eine Rücknahme der Anfrage ohne Gebührenfolge muss also immer vor dem Moment der Erstellung erfolgen.

Hinweis aus aktuellem Anlass:

Vermehrt wird als Geschäftsmodell im Internet von Dritten angeboten, die Anfrage an die Behörden zu übernehmen. Diese Anbieter erheben ausschließlich für die Weiterleitung der Anfrage ein Entgelt. Dieses Entgelt ist nicht die Bearbeitungs-/ Verwaltungsgebühr. Diese wird ausschließlich von der zuständigen Behörde erhoben! Zur Vermeidung indirekter Zusatzkosten sollte sich deshalb wie oben beschrieben direkt an die zuständige Behörde gewandt werden.

Altlastenfreistellung

Die Altlastenfreistellung ist eine Rechtsfolge des Einigungsvertrages, mit der den Haftungsauswirkungen der ökologischen Altlasten der DDR begegnet werden sollte.

Auch > 30 Jahre nach der Wende ist es für Grundstücke bzw. deren Eigentümer und Nutzer wichtig abzuprüfen, ob 1992 ein Altlastenfreistellungsantrag gestellt wurde und in der Folge ein Bescheid vorliegt. Zuständig hierfür ist die Landesanstalt für Altlastenfreistellung in Magdeburg (LAF).

Die untere Bodenschutzbehörde fungiert hier auch als Kontaktschnittstelle, da sie sowie so per Gesetz verpflichtet ist, bei angeordneten Maßnahmen vorher das Einvernehmen mit der Landesanstalt herzustellen (siehe hierzu direkt Internetauftritt der Landesanstalt für Altlastenfreistellung).

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