Themenbereich B - Bodenerosion
Bodenerosive Prozesse können bedingt sein durch Wasser und/oder durch Wind. Sie führen zu einer Vernichtung von Boden durch Abtrag, Abspülen, Auswehen, Umverlagerung des Bodens. Einmal vernichteter Boden braucht mehrere hundert Jahre für die Neubildung. In Menschenleben sind das mehrere 100 Generationen.
Die meiste Aufmerksamkeit erzielen allerdings Schlammlawinen, wenn sie die materiellen Werte des Menschen Grundstücke, Häuser, Straßen zerstören oder nachhaltig beeinträchtigen, wenn Menschen an Leib und Gesundheit zu Schaden kommen.
Die Gründe für die Bodenerosion können sehr vielfältig sein:
- Hohe Reliefenergie (steile Hänge, langgezogene geneigte Flächen)
- Große, ausgeräumte Ackerflächen ohne geordnete Wasserfassung, -ableitung
- Zusammentreffen von Starkniederschlagsereignissen mit Neubestellung der Ackerflächen, kurzfristig erst aufgegangene Saat oder schon beräumte Flächen (also sog. schlecht möglichstes Szenarium)
- Freiliegende Bodenflächen ohne Bewuchs oder mit Pflanzen, die kein ausgeprägtes Wurzelwerk haben
- Bestimmte Böden sind aufgrund ihrer Eigenschaften sehr anfällig für Bodenerosion (z.B. feinkörnige rollige Böden, wo die Bodenteilchen nicht oder nur geringfügig miteinander verzahnt sind), die Bodenstruktur kann leicht zerstört werden.
- Falsche ackerbauliche Bewirtschaftung, hier spricht man von Nichteinhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis
Erosion, Schlammabgänge von ackerbaulichen Flächen
Grundsätzlich gibt es nicht „den einen Schuldigen“ für Schlammabgänge von Ackerflächen. Wir leben in einer Zeit der intensiven ackerbaulichen Nutzung bei gleichzeitig immer weniger zur Verfügung stehenden Ackerflächen, weil diese in direkter Nutzungskonkurrenz mit anderen Bereichen stehen (Stichworte: Gewerbegebiete, Straßen, Windkraftanlagen, Photovoltaik usw.)
Der Landwirt bestellt den Acker unter Beachtung der „guten fachlichen Praxis“, d.h. er hält die Regeln bei der Bewirtschaftung ein, die durch Gesetz vorgegeben sind. Fachbehörde, die die Einhaltung der guten fachlichen Praxis überwacht, ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
Bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis kann es dennoch durch Standortbedingungen zu Schlammabgängen und damit bodenerosiven Prozessen kommen. In diesen Fällen kann man Niemanden eine „Schuld“ zurechnen, man spricht von elementaren Ereignissen und versucht, durch bestimmte Maßnahmen die Auswirkungen zu minimieren.
Minimierungsmaßnahmen:
- Verkleinerung der Feldgrößen durch Anbau unterschiedlicher Früchte auf einem Schlag (wirtschaftliche Feldeinheit) mit dem Ziel, eine unterschiedliche und langfristigere Bodenbedeckung zu erreichen, i. d. R. durch unterschiedliche Bestell- und Saataufgangszeiten
- Verkürzung der Abflusslinien bei starker Hangneigung durch z.B. Querriegel in Form von Grünland, Anlegen von Blühstreifen
- sofern privatrechtlich möglich in Extremlagen Verzicht auf Ackerbau und Umwandlung in Grünland
Jeder Fall ist ein Einzelfall und muss deshalb auch so bewertet werden. Es gibt also auch nicht die eine Abwehrmaßnahme.
Die untere Bodenschutzbehörde steht hier in Abstimmung mit der landwirtschaftlichen Fachbehörde.
Erosion und Bauen
Intensiv im Fokus der Öffentlichkeit steht die Erosionsproblematik für Bauflächen, wenn materielle Werte zu Schaden kommen.
Einfache Regeln, bodenerosiven Prozessen im Zuge der Neubebauung von Flächen entgegen zu wirken oder diese zu minimieren:
- Augen auf bei der Wahl von Bauflächen: Sollte die Fläche eine der oben benannten Eigenschaften aufweisen, unbedingt prüfen, ob hier bodenerosive Prozesse möglich sind.
- Hinterfragen Sie, warum manche Flächen trotz intensiver umgebender Bebauung über Jahrhunderte nicht bebaut wurden! Unsere Altvorderen waren schlaue Leute, die die Natur und ihre Umgebung genau beobachteten und so wussten, wo lieber nicht gebaut werden sollte. Hinweise können auch bekannte Flurnamen geben: Schlammtopf, Hohle, Wasserloch – hier sollte sich der Alarm einschalten.
- Grenzt die Baufläche an die offene Landschaft an, die auch noch von landwirtschaftlicher Nutzfläche umgeben ist, sollte geprüft werden, ob eine leichte Verwallung oder eine Heckenpflanzung mit viel Unterwuchs zu diesem Bereich als Schutz vor abströmenden Wasser-/Schlammmassen errichtet werden sollte.
Möglicherweise bietet das Grundstück auch die Möglichkeit, anströmende Wasser-/Schlammmassen vorsorglich so abzuleiten, dass keine materiellen Schäden zu besorgen sind. Aber Achtung: Diese Maßnahmen dürfen Dritten keine Schäden zufügen. Es gilt das Verursacherprinzip.