DigitalPakt Schule
Bewilligte Förderung und Eigenmittel des Burgenlandkreises zur Umsetzung des DigitalPakt Schule
Der Schulträger Burgenlandkreis hat am 14.10.2021 die ersten positiven Zuwendungsbescheide aus dem DigitalPakt Schule des Landes Sachsen-Anhalt (gefördert aus Bundesmitteln) erhalten.
Mit der Umsetzung des Förderprogramms wird das Ziel verfolgt, die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur zu steigern, die Schulen zu vernetzen und die Ausstattung der Schulen mit IT-Systemen zu verbessern.
Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern nach Artikel 104c des Grundgesetzes „Digitalpakt Schule“ vom 17.05.2019 können im Land Sachsen-Anhalt 137.582.000 Euro an Fördermitteln in die Schulbildungsinfrastruktur und Lehrerfort- und Weiterbildung investiert werden. Bei diesem Betrag handelt es sich um Mittel aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ (Bundeshaushalt).
Gemäß Verwaltungsvereinbarung sind 10 %, also insgesamt 13.758.200 €, je zur Hälfte für landesweite und länderübergreifende Projekte vorreserviert. Diese Projekte werden zentral durch das Ministerium für Bildung koordiniert.
Für die öffentlichen Schulen, die Schulen in freier Trägerschaft und ab dem 1.1.2020 für Träger von Pflegeschulen nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 9 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) vom 17.7.2017 (BGBl. I S. 2581) stehen somit 123,8 Millionen Euro zur Verfügung. Das Budget wird entsprechend der Schülerzahl aufgeteilt.
Dem Burgenlandkreis steht ein Budget in Höhe von 4.585.954,00 Euro zur Verfügung, welches auf der ermittelten Schülerzahl von 9.029 Schüler/innen zu den Stichtagen 22.8.2018 (allgemeinbildende Schulen) und 02.11.2018 (berufsbildende Schulen) beruht. Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger beträgt mindestens 10 %. Die Schulträger mit mehreren Schulen müssen sicherstellen, dass mit dem Gesamtbudget für alle Schulen oder Standorte die Mindeststandards für die digitale Vernetzung und Verkabelung entsprechend den Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen gewährleistet sind.
Gefördert werden Investitionen als Aufwendungen für Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme für:
- a) Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung/Verkabelung und flankierende Verkabelungsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen
- b) schulisches WLAN
- c) Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote)
- d) Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule
- e) digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung
- f) schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte, wenn die Schule über die Infrastruktur entsprechend den Buchstaben a) und b) verfügt oder diese durch den Schulträger beantragt ist.
Die bewilligten Zuwendungen des Burgenlandkreises im Detail: