Futtermittelüberwachung

Voraussetzung für die Gesundheit der Tiere und indirekt über vom Tier stammende Lebensmittel für die Gesundheit der Menschen ist die Versorgung unserer Nutztiere mit einwandfreie Futtermittel. Die Futtermittelüberwachung dient der Überwachung und Kontrolle von Futtermitteln zur Sicherstellung der Unbedenklichkeit der von Tieren gewonnenen Lebensmittel, zum Schutz der Tiergesundheit und die Verhinderung der Gefährdung vom Umwelt und Natur. Unsere speziell ausgebildeten amtlichen Futtermittelkontrolleure kontrollieren dazu stichprobenartig und risikoorientiert die Herstellung, den Transport, den Import, den Handel und die Verfütterung von Futtermitteln also die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften.

Dazu erfolgen regelmäßige Probenentnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben, im Handel und bei Tierhaltern die von den Chemischen Veterinäruntersuchungsämtern hauptsächlich auf unerwünschte, unzulässige und auch verbotene Stoffe untersucht werden.

Jeder Landwirt, der Futtermittel anbaut, bzw. jedes Unternehmen, welches mit Futtermitteln umgeht, muss sich als Futtermittelunternehmer beim Veterinäramt registrieren lassen.

Schwerpunkte:

  • Kontrolle von Futtermittelunternehmen auf allen Produktionsstufen
  • Durchführung von Probenahmen
Frau Lisa Gräbner
Frau Doreen Gloede
Funktion: Stellvertretende Vorsitzende Region Zeitz
Frau Marion Geißler
Bereich Behindertenbeauftragte
Funktion: Koordinatorin Lokale Allianz für Demenz
Raum: 4.020
Frau Justine Gehauf
Frau Anne Gatzmanga
Funktion: Sachgebietsleiterin
Raum: 2.135
Frau Christin Fritsch
Frau Helga Friedemann
Funktion: Mitarbeiterin
Frau Helga Friedemann
Herr Ralf Franke
Amt für ländliche Entwicklung
Frau Anne Flämig
Raum: 2.135