Futtermittelüberwachung

Voraussetzung für die Gesundheit der Tiere und indirekt über vom Tier stammende Lebensmittel für die Gesundheit der Menschen ist die Versorgung unserer Nutztiere mit einwandfreie Futtermittel. Die Futtermittelüberwachung dient der Überwachung und Kontrolle von Futtermitteln zur Sicherstellung der Unbedenklichkeit der von Tieren gewonnenen Lebensmittel, zum Schutz der Tiergesundheit und die Verhinderung der Gefährdung vom Umwelt und Natur. Unsere speziell ausgebildeten amtlichen Futtermittelkontrolleure kontrollieren dazu stichprobenartig und risikoorientiert die Herstellung, den Transport, den Import, den Handel und die Verfütterung von Futtermitteln also die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften.

Dazu erfolgen regelmäßige Probenentnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben, im Handel und bei Tierhaltern die von den Chemischen Veterinäruntersuchungsämtern hauptsächlich auf unerwünschte, unzulässige und auch verbotene Stoffe untersucht werden.

Jeder Landwirt, der Futtermittel anbaut, bzw. jedes Unternehmen, welches mit Futtermitteln umgeht, muss sich als Futtermittelunternehmer beim Veterinäramt registrieren lassen.

Schwerpunkte:

  • Kontrolle von Futtermittelunternehmen auf allen Produktionsstufen
  • Durchführung von Probenahmen
Frau Jenny Jacobi
Funktion: Antikorruptionsbeauftragte
Frau Katrin Hofmann
Funktion: Koordination
Frau Cornelia Hoffer
Frau Christin Hergeth
Funktion: Bereich Naumburg und Zeitz
Frau Marieke Hensen
Bereich Behindertenbeauftragte
Funktion: Mitarbeiterin örtliches Teilhabemanagement
Raum: 234b
Frau Simone Hempel
Funktion: Projektmitarbeiterin
Frau Maria Heinemann
Funktion: Teamleiterin wirtschaftliche Entwicklung
Frau Nicolle Hausmann
Frau Bettina Gröbel-Stefanowski
Frau Lisa Gräbner