Futtermittelüberwachung

Voraussetzung für die Gesundheit der Tiere und indirekt über vom Tier stammende Lebensmittel für die Gesundheit der Menschen ist die Versorgung unserer Nutztiere mit einwandfreie Futtermittel. Die Futtermittelüberwachung dient der Überwachung und Kontrolle von Futtermitteln zur Sicherstellung der Unbedenklichkeit der von Tieren gewonnenen Lebensmittel, zum Schutz der Tiergesundheit und die Verhinderung der Gefährdung vom Umwelt und Natur. Unsere speziell ausgebildeten amtlichen Futtermittelkontrolleure kontrollieren dazu stichprobenartig und risikoorientiert die Herstellung, den Transport, den Import, den Handel und die Verfütterung von Futtermitteln also die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften.

Dazu erfolgen regelmäßige Probenentnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben, im Handel und bei Tierhaltern die von den Chemischen Veterinäruntersuchungsämtern hauptsächlich auf unerwünschte, unzulässige und auch verbotene Stoffe untersucht werden.

Jeder Landwirt, der Futtermittel anbaut, bzw. jedes Unternehmen, welches mit Futtermitteln umgeht, muss sich als Futtermittelunternehmer beim Veterinäramt registrieren lassen.

Schwerpunkte:

  • Kontrolle von Futtermittelunternehmen auf allen Produktionsstufen
  • Durchführung von Probenahmen
Frau Uta Schiedt
Kreiswahlbüro
Frau Uta Schiedt
Funktion: Ansprechpartnerin Kreiswahlbüro
Frau Melanie Schembor
Bereich Behindertenbeauftragte
Funktion: Koordinatorin örtliches Teilhabemanagement
Raum: 234b
Frau Julia Scheffler-Jentsch
Frau Annett Rühlemann
Frau Nicole Rudolph
Frau Caroline Rudolph
Funktion: Bildungsmonitoring
Herr Christian Rößler
Frau Silvia Rilk
Frau Ines Rieschel
Raum: 228