Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

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Ausbruch der Geflügelpest im Tierpark Lützen

Im Tierpark Lützen ist die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Der Verdachtsfall vom Donnerstag, dem 12. September 2024, hat sich bestätigt – über den positiven Befund informierten am Freitag das Landesamt für Verbraucherschutz und das Friedrich-Löffler-Institut das Veterinäramt des Burgenlandkreises. Dieses hat die entsprechenden Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung eingeleitet. Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, wird noch am Freitag der gesamte Geflügelbestand des Tierparks getötet. Betroffen sind 109 Tiere – darunter vor allem Nutztiere wie Enten und Hühner, aber auch Nandus. Im Anschluss werden die Tiere fachgerecht entsorgt sowie der Tierpark gereinigt und desinfiziert. Danach muss der Tierpark mindestens 21 Tage lang geschlossen bleiben.

Anfang der Woche wurde ein kranker Schwan von einer Bürgerin in den Tierpark gebracht. Das Tier stammt aus einem Teich im Saalekreis – rund zwei Kilometer davon entfernt wurde in einem Geflügelbestand in Zöschen (Saalekreis) der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Der betroffene Schwan verstarb im Tierpark. Durch das Landesamt für Verbraucherschutz und das Friedrich-Löffler-Institut wurde nun amtlich festgestellt, dass der Schwan mit der Aviäre Influenza, umgangssprachlich Geflügelpest, infiziert wurde.

Hintergrund:

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Infizierte Bestände müssen getötet werden. Die Einschleppung und Verschleppung der anzeigepflichtigen Geflügelpest muss verhindert und dem damit drohenden Ausbruch der Seuche bereits frühzeitig entgegengetreten werden. Betroffene Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte unter der Telefonnummer beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt: 03443/372302 oder 03443/372313.

Allgemeinverfügung zur Geflügelpest erlassen

Am Freitag, dem 13. September 2024, hat das Veterinäramt des Burgenlandkreises eine Aufstallungsanordnung erlassen. Damit reagiert das Veterinäramt auf die jüngsten Ergebnisse der Beprobungen im Tierpark Lützen. Dort ist am Freitag der Ausbruch der Geflügelpest durch das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt und das Friedrich-Löffler-Institut amtlich festgestellt worden. Ein in dem Tierpark verendeter Schwan hatte sich mit Aviäre Influenza, auch unter dem Namen Geflügelpest bekannt, infiziert.

Folglich wurde ein Aufstallungsgebiet mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt, in dem alle privaten und gewerblichen Halter von Geflügel ab sofort aufgefordert sind, ihre Tiere ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtung zu halten. Betroffen ist im Burgenlandkreis die Kernstadt Lützen sowie der Ortsteil Meuchen.

Des Weiteren sind ab sofort im gesamten Burgenlandkreis Ausstellungen, Märkte sowie sonstige Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten. Diese Anordnung gilt bis zu ihrer Aufhebung.   

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Aus diesem Grund musste das Veterinäramt des Burgenlandkreises unverzüglich die Tötung aller Geflügelarten im Tierpark Lützen veranlassen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich telefonisch beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden: 03443/372302 oder 03443/372313.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: Amtliche Bekanntmachungen