Verlängerung der Abschussprämie für Schwarzwild
Durch die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) und den Landkreisen und Kreisfreien Städten des Landes Sachsen-Anhalt, ist das Fortbestehen der Prämienzahlung für erlegtes Schwarzwild beschlossen. Die Prämie wird für im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 erlegtes Schwarzwild ausgereicht.
Folgender Prämienzeitraum ist durch die Landkreise und kreisfreien Städte noch umzusetzen:
01.10.2023 bis 31.03.2024 - Einreichungsfrist bis zum 15.05.2024
01.04.2024 bis 30.09.2024 - Einreichungsfrist bis zum 15.10.2024
Hinweise:
Was benötige ich für den Antrag auf 65,00 € Erlegungsprämie?
Ich muss,
1. Revierinhaber gemäß § 1 Abs. 2 LJagdG LSA sein
- Eigenjagdbesitzer (Eigentümer),
- Jagdgenossenschaft (bei angestellten Jägern)
- Jagdpächter (GJB oder EJB) oder
- nach § 9 Abs.1 LJagdG „Benannte Person“ (EJB)
2. einen gültigen Jagdschein besitzen
3. für die erlegten Stücke Schwarzwild einen ordnungsgemäß ausgefüllten Wildursprungschein haben
Antragsverfahren
Antragstellung ist für folgende Zeiträume möglich:
Zeitraum | Abgabetermin | Einzureichen bei | Auszahlung |
a) 01.04. – 30.09. | 15.10. | UJB Burgenlandkreis | 15.12. |
b) 01.10. – 31.03. | 15.04. | UJB Burgenlandkreis | 15.07. |
Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Burgenlandkreises bzw. des Landesverwaltungsamtes abrufbar oder über die unteren Jagdbehörde des Burgenlandkreises zu beziehen.