Untere Waffen-, Jagd- und Fischereibehörde

Das Rechts- und Ordnungsamt ist für die Beratung und Unterstützung des Landrates, der Verwaltung und des Kreistages in rechtlichen und rechtspolitischen Fragen verantwortlich.

Es ist außerdem zuständig für die Führung der Rechtsstreitigkeiten des Landkreises und für die Regelung offener Vermögensfragen.In der zentralen Vergabestelle werden alle Vergaben nach VOB und VOL Burgenlandkreises abgewickelt. Dort finden auch die rechtlichen Nachprüfungen von Vergabeverfahren der Städte und Gemeinden statt.

Im Rahmen des Ordnungsbereichs besteht die Zuständigkeit als untere Jagd-, Waffen- und Fischereibehörde sowie die Zuständigkeit als kreisliche Ordnungsbehörde nebst zentraler Bußgeldstelle.

Verlängerung der Abschussprämie für Schwarzwild

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Durch die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) und den Landkreisen und Kreisfreien Städten des Landes Sachsen-Anhalt, ist das Fortbestehen der Prämienzahlung für erlegtes Schwarzwild beschlossen. Die Prämie wird für im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 erlegtes Schwarzwild ausgereicht.

Folgender Prämienzeitraum ist durch die Landkreise und kreisfreien Städte noch umzusetzen:

01.10.2023 bis 31.03.2024  -   Einreichungsfrist bis zum 15.05.2024

01.04.2024 bis 30.09.2024  -   Einreichungsfrist bis zum 15.10.2024

Hinweise:

Was benötige ich für den Antrag auf 65,00 € Erlegungsprämie?

Ich muss,

1.      Revierinhaber gemäß § 1 Abs. 2 LJagdG LSA sein

  •  Eigenjagdbesitzer (Eigentümer),
  •  Jagdgenossenschaft (bei angestellten Jägern)
  •  Jagdpächter (GJB oder EJB) oder
  • nach § 9 Abs.1 LJagdG „Benannte Person“ (EJB)

2.      einen gültigen Jagdschein besitzen

3.      für die erlegten Stücke Schwarzwild einen ordnungsgemäß ausgefüllten Wildursprungschein haben

Antragsverfahren

Antragstellung ist für folgende Zeiträume möglich:

   

Zeitraum Abgabetermin Einzureichen bei Auszahlung
a)       01.04. – 30.09. 15.10. UJB Burgenlandkreis 15.12.
b)       01.10. – 31.03. 15.04. UJB Burgenlandkreis 15.07.

 

Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Burgenlandkreises bzw. des Landesverwaltungsamtes abrufbar oder über die unteren Jagdbehörde des Burgenlandkreises zu beziehen.

 

Verlängerung der Abschussprämie für Schwarzwild

Durch die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) und den Landkreisen und Kreisfreien Städten des Landes Sachsen-Anhalt, ist das Fortbestehen der Prämienzahlung für erlegtes Schwarzwild beschlossen. Die Prämie wird für im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 erlegtes Schwarzwild ausgereicht.

Folgender Prämienzeitraum ist durch die Landkreise und kreisfreien Städte noch umzusetzen:

01.10.2023 bis 31.03.2024  -   Einreichungsfrist bis zum 15.05.2024

01.04.2024 bis 30.09.2024  -   Einreichungsfrist bis zum 15.10.2024

Hinweise:

Was benötige ich für den Antrag auf 65,00 € Erlegungsprämie?

Ich muss,

1.      Revierinhaber gemäß § 1 Abs. 2 LJagdG LSA sein

  •  Eigenjagdbesitzer (Eigentümer),
  •  Jagdgenossenschaft (bei angestellten Jägern)
  •  Jagdpächter (GJB oder EJB) oder
  • nach § 9 Abs.1 LJagdG „Benannte Person“ (EJB)

2.      einen gültigen Jagdschein besitzen

3.      für die erlegten Stücke Schwarzwild einen ordnungsgemäß ausgefüllten Wildursprungschein haben

Antragsverfahren

Antragstellung ist für folgende Zeiträume möglich:

   

Zeitraum Abgabetermin Einzureichen bei Auszahlung
a)       01.04. – 30.09. 15.10. UJB Burgenlandkreis 15.12.
b)       01.10. – 31.03. 15.04. UJB Burgenlandkreis 15.07.

 

Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Burgenlandkreises bzw. des Landesverwaltungsamtes abrufbar oder über die unteren Jagdbehörde des Burgenlandkreises zu beziehen.

 

Adressen
Besucheradresse
Landratsamt Naumburg
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Postanschrift
Burgenlandkreis
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
Telefon:
03445 731698

Untere Jagdbehörde

Telefon:
03445 731708

Untere Fischereinbehörde

Telefon:
03445 731709

Untere Waffenbehörde

Telefon:
03445 731689

Angelegenheiten Kampfmittel