Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG)
- Gesundheitsberatung nach §10 (ProstSchG) für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter unter 21 Jahren alle 6 Monate und für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter über 21 Jahre alle 12 Monate
- Anonyme und individuelle Beratung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
- Freiwillige Vorsorgeuntersuchungen auf sexuell übertragbare Infektionen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter