SGB II

Migranten aus EU-Ländern, Asylherkunftsländern und Drittstaaten, welche im Burgenlandkreisreis wohnen und Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) haben und Leistungen nach dem SGB II begehren, stellen ihren Neuantrag direkt in der Migrationsagentur Burgenlandkreis. Dies schließt auch die deutschen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften ein.

In der Migrationsagentur werden sie sowohl integrationsseitig als auch leistungsrechtlich betreut und beraten. Gleiches gilt für den o.g. Personenkreis, wenn er bereits laufende Leistungen nach dem SGB II bezieht und auf die in der Migrationsagentur vorhandenen Schnittstellenangebote angewiesen ist. Diese zentrale Betreuung in der Migrationsagentur erlaubt es den Kunden sich an einem Ort zu Ihren bestehenden Fragen, Wünschen und Belangen vom jeweilig zuständigen Sachgebiet beraten zu lassen, ohne sich hierfür jeweils im Voraus einzelne Termine zu vereinbaren. Vorrangige Ziele des Teams SGB II in der Migrationsagentur bleiben weiterhin die Sicherung des Lebensunterhaltes und die unverzügliche Aufnahme der Integrationsarbeit zur zügigen Qualifizierung, Aufnahme einer Ausbildung bzw. Vermittlung in Arbeit, oder aber Unterstützung bei einer geplanten Existenzgründung. Der Grundsatz des „Fördern und Fordern“ im SGB II gilt auch für diese Kundengruppe, wobei die gesamte Bedarfsgemeinschaft Gegenstand der Betrachtung ist.

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