Aufruf zur Teilnahme am Ideenwettbewerb „Aktive Eingliederung“

Der Burgenlandkreis ruft alle interessierten Projektträger auf, Projektvorschläge zur beruflichen Wiedereingliederung von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen im Rahmen des Ideenwettbewerbs "Aktive Eingliederung" einzureichen.

Im Rahmen des Programmes des Landes Sachsen-Anhalt 2021-2027 in der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027 hat es sich der Burgenlandkreis zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Arbeitsmarktpotenziale optimal auszuschöpfen, den regionalen Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen auszurichten und damit eine bessere Beschäftigungssituation im Landkreis zu erreichen.

Zur Zielerreichung soll die soziale und gesellschaftliche Teilhabe ausgeweitet werden. Zugleich wird damit die Bekämpfung von Armut sowie jeglicher Diskriminierung als mittelfristiges Ziel angestrebt.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Im Rahmen des Ideenwettbewerbes werden die zu fördernden Projektträger wie folgt ausgewählt. In der ersten Verfahrensstufe können interessierte Projektträger einen Projektvorschlag bei der Geschäftsstelle des „Regionalen Arbeitskreises – Arbeitsmarktpolitik“ (RAK – AM) einreichen.

Im Anschluss erfolgt eine inhaltliche und qualitative Bewertung der eingereichten Vorschläge durch den RAK-AM. In einem nächsten Schritt werden die Träger ihre Konzepte vor der Prüfgruppe für diesen Ideenwettbewerb vorstellen. Anschließend erfolgt eine Subsummierung der Punktbewertungen der schriftlichen Konzepte und der mündlichen Präsentation. Die Prüfgruppe erstellt eine Priorisierung der eingereichten Projektvorschläge für den RAK – AM. Im vorletzten Schritt werden dem gesamten RAK – AM die priorisierten Konzepte vorgestellt. Im Nachgang wird das zur Förderung ausgewählte Projekt beschlossen.

Welche Zielgruppen werden angesprochen?

Im Projekt „Aktive Eingliederung“ dürfen alle in der Richtlinie genannten Zielgruppen im Burgenlandkreis berücksichtigt werden.

Langzeitarbeitslose, die:

a)     länger als zwei Jahre arbeitslos und in der Regel über 35 Jahre alt sind,

b)     mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen oder mit Migrationshintergrund.

 

Ausführliche Informationen finden Sie im angehängten Dokument, welches Sie sich downloaden können.