Weitere Erleichterungen: Burgenlandkreis bei Inzidenz unter 35
Im Burgenlandkreis gelten seit 3. Juni 2021 weitere Erleichterungen, da der Landkreis seit mehr als fünf Tagen die Inzidenz von 35 unterschreitet. Die erste Änderungsverordnung der dreizehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungdes Landes Sachsen-Anhalt sieht daher in § 13,2 weitere Öffnungsschritte vor. Die wichtigsten Erleichterungen sind nachfolgend aufgeführt. Der Wortlaut der Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie alle darin enthaltenen Öffnungsschritte sind auf der Coronasonderseite des Burgenlandkreises nachzulesen unter: https://kurzelinks.de/13Eindv
Es dürfen demnach im öffentlichen Raum sowie bei privaten Zusammenkünften eine Person mit höchstens zehn weiteren Personen zusammentreffen. Professionell organisierte Veranstaltungen – darunter fallen auch Messen und Ausstellungen – dürfen mit höchstens 100 Personen stattfinden. In Theatern, Konzerthäusern und Kinos, bei professionell organisierten Sportveranstaltungen, Planetarien und Sternwarten dürfen in geschlossenen Räumen 250, im Freien 500 Personen anwesend sein.
Zudem gibt es Lockerungen für Gaststätten, die nun Im Außen und Innenbereich ohne zeitlichen Begrenzung öffnen dürfen und bis zu elf Personen an einem Tisch bewirten dürfen. Im Außenbereich entfällt die Testpflicht. Ladengeschäfte müssen keinen Anwesenheitsnachweis mehr führen.
Es gibt zudem Erleichterungen für Konzerte oder Proben von Gesangsgruppen und Chören, Tierparks, Freizeit- und Spaßbäder, Fitness- und Sportstudios, für Tanz- und Ballettschulen sowie Musikschulen.
Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern steht Ihnen das Bürgertelefon unter 03445-73-1646 oder -1647 sowie für Unternehmen die Unternehmerhotline unter 03445 73-2968 oder -2971 zur Verfügung.
Sollte der Landkreis die Inzidenz von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten, treten diese Lockerungen wieder außer Kraft.