Verdacht von Geflügelpest in Zeitz

Ein weißer Schwan schwimmt auf einer ruhigen Wasseroberfläche. Sein Kopf ist leicht nach unten geneigt, der Schnabel ist orange mit einer schwarzen Markierung an der Basis. Die Flügel sind leicht angehoben, das Wasser reflektiert die Umgebung in sanften Blautönen. Am unteren Rand des Bildes befindet sich eine rote Textbox mit der Aufschrift: „Möglicher Fall von Geflügelpest: Verstorbener Schwan in Zeitz wird untersucht.

In Zeitz besteht der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest. Ein am vergangenen Donnerstag im Schwanenteich an der Rasberger Straße gefundener toter Schwan könnte mit dem Virus Aviäre Influenza - umgangssprachlich Geflügelpest - infiziert gewesen sein. Das Landesamt für Verbraucherschutz hat das Tier untersucht und einen positiven Befund ermittelt. Dieser muss nun durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt werden, bevor von einem Ausbruch der Geflügelpest gesprochen werden kann. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird nicht vor Freitag erwartet.

 

Das Veterinäramt des Burgenlandkreises empfiehlt allen privaten und gewerblichen Haltern von Geflügel, vorsorglich ihre Tiere ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtung zu halten, um ein Eindringen von Wildvögeln zu verhindern. Zu den betreffenden Tierarten zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Empfehlung gilt insbesondere für Geflügelhalter in der Kernstadt Zeitz sowie umliegende Orte wie Bergisdorf, Großosida, Golben, Kuhndorf, Grana, Kleinosida und Salsitz. Sollte sich der Ausbruch der Geflügelpest bestätigen, wird der Burgenlandkreis per Allgemeinverfügung eine solche Stallpflicht in den genannten Orten anordnen.

Hintergrund:

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Infizierte Bestände müssen getötet werden. Die Einschleppung und Verschleppung der anzeigepflichtigen Geflügelpest muss verhindert und dem damit drohenden Ausbruch der Seuche bereits frühzeitig entgegengetreten werden. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot.

Bürgerinnen und Bürger, die einen oder mehrere tote Vögel entdecken, sollten den Fund dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden. Kontakt:  03443/372302 oder 03443/372313 oder per Mail an: veterinaeramt@blk.de.