Landrat will endlich mehr Sicherheit an der L 204

Am 5. März fand mit Vertretern des Landratsamtes, der Kommunalpolitik und der Presse ein Vor-Ort-Termin an der L204 statt.

Er fordert erneut die Errichtung von Leitplanken durch die Landesstraßenbaubehörde.

Nach dem tragischen Unfall in der Nacht vom 30. Juni zum 1. Juli 2024, bei dem drei Jugendliche ihr Leben verloren, fordert Landrat Ulrich erneut die Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Landesstraße 204 (L 204) von Naumburg nach Schönburg im Abschnitt vom Parkplatz des „Alten Felsenkellers“ bis zur Linkskurve vor der „Neuen Welt“.

Direkt nach dem Unfall wurde durch das Landratsamt Burgenlandkreis festgestellt, dass aufgrund der erheblichen Absturzhöhen die Errichtung einer Distanzschutzplanke unbedingt erforderlich ist. Bekräftigt wurde diese Einschätzung durch einen weiteren schweren Unfall am 12. Oktober 2024, bei dem ein junger Mann schwer verletzt wurde.

Bei der Distanzschutzplanke handelt es sich um eine bauliche Einrichtung, für welche die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) als Straßenbaulastträgerin der L 204 verantwortlich ist. Eine Zuständigkeit des Burgenlandkreises ergibt sich an dieser Straße nicht, da es sich um keine Kreisstraße handelt. Seitens der LSBB wurde nach einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin am 11. November 2024 vorgetragen, dass gemäß der „Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ keine Distanzschutzplanken zu errichten seien, da es an einer ausreichenden Verkehrsstärke fehle und der Bereich zudem keine Unfallhäufungsstelle sei. Alle Bemühungen, ein Umdenken der LSBB zu erwirken, schlugen bisher fehl.

Landrat Götz Ulrich: „Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass nach drei Toten und einem Schwerverletzten die LSBB keinen Bedarf für eine Absicherung zum Hang hin sieht und auf eine Richtlinie verweist. Nach wie vielen Toten darf denn eine Leitplanke errichtet werden? Alle unsere Bemühungen, die LSBB zu einer Änderung ihrer Position zu bewegen, sind fehlgeschlagen. Ich selbst habe mit dem LSBB-Präsidenten und dem Staatssekretär mehrfach dazu gesprochen – alles ohne Erfolg. Jetzt müssen wir im kommunalen Schulterschluss, also der anliegenden Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden sowie dem Burgenlandkreis die Forderung deutlicher erheben. Und ich hoffe, auch aus der Bevölkerung gibt es dafür Unterstützung.“

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat das Straßenverkehrsamt zeitlich befristet bis zur abschließenden Klärung über weiterführende Maßnahmen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h in beiden Fahrtrichtungen des betreffenden Abschnitts der L 204 angeordnet. Zudem wurden zusätzliche Schilder aufgestellt, die im weiteren Straßenverlauf die Verkehrsteilnehmenden vor der scharfen Kurve warnen. Das Straßenverkehrsamt ist trotzdem weiterhin bemüht, eine Distanzschutzplanke gegenüber der LSBB als zuständige Baulastträgerin durchzusetzen.

Kreisstraßen im Burgenlandkreis werden laufenden Überwachungen unterzogen durch Beobachtungen der polizeilichen Meldungen über das Unfallgeschehen. Im Zuge dieser Untersuchungen führte das Bauamt des Burgenlandkreises erneut eine Gefährdungsbeurteilung aller Kreisstraßen in Bezug auf Distanzschutzplanken durch. Die Betrachtungen ergaben insgesamt 14 Abschnitte, an denen eine gesteigerte Gefährdung möglich ist. Das Bauamt wird davon drei Abschnitte sofort mit Leitplanken ausstatten, zwei weitere Abschnitte im Anschluss. Nachgeordnete Maßnahmen werden entweder mit bereits geplanten oder aufzunehmenden Baumaßnahmen zu realisieren sein.