Landrat fordert Umweltverträglichkeitsprüfung für Batterierecycling-Anlage in Gera
Der Burgenlandkreis hat sich in seiner Stellungnahme zur Errichtung einer Batterierecycling-Anlage an der Grenze des Burgenlandkreises bei Giebelroth und Heuckewalde zur thüringischen Nachbarstadt Gera positioniert. Landrat Götz Ulrich fordert darin, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das im Industriegebiet Gera-Cretzschwitz geplante Werk der Firma SungEel Recyclingpark Thüringen GmbH durchgeführt werden muss. Auch muss eine Vorprüfung zur Beeinträchtigung des NATURA 2000-Gebietes durch Emissionen des geplanten Werkes stattfinden, da eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann. Das sich im Gebiet „Zeitzer Forst“ befindliche Naturschutzgebiet ist nur vier Kilometer vom zukünftigen Standort des Werkes entfernt. Außerdem sind Beeinträchtigungen der im Burgenlandkreis befindlichen Gewässer - hier die Lindenberger Schnauder bei Heuckewalde und der Gänsebach bei Giebelroth – durch Schadstoffe, etwa schwermetallbelastete Stäube, zu befürchten.
„Ich fordere, dass das Genehmigungsverfahren sauber und transparent durchgeführt wird, damit der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der Umweltschutz im Burgenlandkreis gewahrt wird und die Betroffenen ausreichend informiert werden. Da sich das zu errichtende Werk in unmittelbarer Nähe zu unserem Landkreis und zum Naturschutzgebiet befindet, ist sowohl die Umweltverträglichkeitsprüfung als auch die Emissions-Vorprüfung unabdingbar. Es muss sich jede Beeinträchtigung unbedingt ausschließen. Nur so kann auch eine Akzeptanz bei der Bevölkerung im Burgenlandkreis erreicht werden“, äußert sich Landrat Götz Ulrich.
Hintergrund:
In einem Bürgerdialog zur geplanten Ansiedlung hatten die Bürgerinnen und Bürger und Kommunalpolitiker gefordert, dass sich der Burgenlandkreis an dem geplanten Auslegungsverfahren beteiligen solle. Dem ist der Burgenlandreis nachgegangen und hat am Donnerstag, dem 29. März 2024, fristgerecht seine Stellungnahme an die zuständige Genehmigungsbehörde, das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, eingereicht. Die fristgerecht eingereichte Stellungnahme wird der Burgenlandkreis im Erörterungstermin am 28. Mai 2024 detailliert vortragen.
Die Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst und die Gemeinde Gutenborn werden durch das Umweltamt des Burgenlandkreises fachlich unterstützt, um eigene Belange mit hinreichendem Nachdruck zu formulieren und einzubringen. Dazu fand zuletzt am 27. Februar 2024 eine Beratung zwischen dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst, dem Bürgermeister der Gemeinde Gutenborn, der zuständigen Dezernentin und dem Umweltamt statt.
Das Genehmigungsverfahren wird vom Burgenlandkreis auch weiterhin fachlich begleitet, um die eigenen Interessen und Belange im Auge zu behalten und nachteilige Auswirkungen auf den Landkreis zu verhindern.