Ausbruch der Geflügelpest in Zeitz – Allgemeinverfügung erlassen
In Zeitz ist der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Ein vor knapp zwei Wochen am Schwanenteich an der Rasberger Straße in Zeitz gefundener toter Schwan ist nachweislich mit dem Virus Aviäre Influenza, umgangssprachlich Geflügelpest, infiziert gewesen. Dies hat die Beprobung durch das Friedrich-Löffler-Institut ergeben. Der Befund wurde dem Veterinäramt des Burgenlandkreises am späten Montagnachmittag, dem 3. Februar 2025, mitgeteilt, welches sofort entsprechende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung erlassen hat. So tritt ab diesem Dienstag, dem 4. Februar 2025, eine Allgemeinverfügung in Kraft.
In dieser wurde ein Aufstallungsgebiet festgelegt, in dem alle privaten und gewerblichen Halter von Geflügel ab sofort aufgefordert sind, ihre Tiere ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtung zu halten, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindert. Das Gebiet umfasst die Kernstadt Zeitz, die Gemeinde Gutenborn mit den Ortsteilen Bergisdorf, Großosida, Golben und Kuhndorf sowie die Gemeinde Kretzschau mit den Ortsteilen Grana, Kleinosida und Salsitz. Betroffene Tiere sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Des Weiteren sind ab sofort im gesamten Burgenlandkreis Ausstellungen, Märkte sowie sonstige Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel - mit Ausnahme von Tauben - verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten. Diese Anordnung gilt bis zu ihrer Aufhebung.
Hintergrund:
Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Infizierte Bestände müssen getötet werden. Die Einschleppung und Verschleppung der anzeigepflichtigen Geflügelpest muss verhindert und dem damit drohenden Ausbruch der Seuche bereits frühzeitig entgegengetreten werden. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.
Bürgerinnen und Bürger, die einen oder mehrere tote Vögel entdecken, sollten den Fund dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden. Kontakt: 03443/372302 oder 03445/75290 oder per Mail an: veterinaeramt@blk.de.
Die erlassene Allgemeinverfügung finden Sie HIER