Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Der Burgenlandkreis erlässt zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Allgemeinverfügung zum 12. März 2022, welche die davon betroffenen Einrichtungen und Unternehmen dazu verpflichtet, die Benachrichtigungen und personenbezogenen Daten ausschließlich digital zu übermitteln. Dazu wird ein beim Gesundheitsamt Burgenlandkreis eingerichtetes Internetportal zur Verfügung gestellt.
Das Internetportal wird über den Link https://www.lsaurl.de/impfpflicht_blk erreichbar sein. Der Link wird jedoch nicht vor dem 16. März 2022 aktiv sein.
Es wird hierzu auch eine Anleitung im PDF-Format bereitstehen.
Mit Ablauf des 15. März 2022 haben zunächst alle in den betroffenen Einrichtungen tätigen Personen einen Nachweis an die Leitung ihrer Einrichtung oder ihres Unternehmens über eine vollständige Impfung, einen gültigen Genesenen-Status oder eine medizinische Kontraindikation der Impfung gegen das Coronavirus vorzulegen. Erfolgt der Nachweis aus verschiedenen Gründen nicht, haben die Leitungen der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen unverzüglich das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises darüber zu benachrichtigen und die personenbezogenen Daten zu übermitteln.
Werden Nachweise ab dem 16.03.2022 ungültig, sind ebenfalls entsprechende Meldungen an das Gesundheitsamt zu machen.
Auf der Homepage des Burgenlandkreises sind folgende häufige Fragen veröffentlicht, um die wichtigsten Fragen zu beantworten.
Hier gelangen Sie zu den häufigen Fragen.