Beschilderung von Natura 2000-Gebiete im Burgenlandkreis
Der Burgenlandkreis beabsichtigt eine Beschilderung von 38 Natura 2000-Gebieten, um auf die Existenz der „Schutzgebiete mit besonderer Bedeutung“ hinzuweisen. Es handelt sich dabei um ein Förderprojekt, finanziert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Die Zuwendungshöhe beträgt 114.019,85 €. Der Auftrag zur Beschilderung der "Natura 2000-Gebiete" im Burgenlandkreis wurde am 04.05.2022 an die Firma Verkehrstechnik Sondershausen vergeben. Das kohärente europäische Netz besonderer Schutzgebiete „Natura 2000“ umfasst sowohl Vogelschutzgebiete, als auch FFH-Gebiete.
Mit Inkrafttreten der Landesverordnung Natura 2000 am 21.12.2018 erfolgte eine rechtliche Sicherung der europäischen Vogelschutzgebiete gemäß Vogelschutz-Richtlinie (VSchRL) und der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und damit der Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 auf nationaler Ebene im Land Sachsen-Anhalt. Die Natura 2000-Gebiete im Burgenlandkreis erstrecken sich über große Flächen des Landkreises und seiner Kommunen. Durch die Natura 2000-Gebiete mit ihrer Vielzahl unterschiedlichster Lebensraumtypen und Arten wird die Vielzahl der landkreistypischen naturräumlichen Ausstattung betrachtet und dem Sachverhalt Rechnung getragen, dass die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung einem besonderen Schutz unterliegen und die Gesellschaft für diese Gebiete eine besondere Verantwortung hat.
Projektbeschreibung:
Zur vollständigen Beschilderung der Natura 2000-Gebiete innerhalb des Burgenlandkreises ist das Aufstellen von 775 Schildern erforderlich. Dazu sind Schilder mit Rohrpfosten jeweils an Wegen, die in das jeweilige Natura 2000-Gebiet führen, anzubringen. Die Bauausführung ist im Zeitraum vom 04.05.2022 bis zum 30.09.2023 geplant.
Die beabsichtigte Beschilderung umfasst folgende Gebiete:
Landes-Nr. EU - Code Name
Projektziel:
Ziel ist es, den Besucher*innen und Nutzer*innen auf die Existenz der Schutzgebiete und der damit verbundenen Ge- und Verbote hinzuweisen. Außerdem soll durch die Kennzeichnung der Natura 2000-Gebiete vor Ort der Vollzug der Schutzgebietsbestimmungen gewährleistet werden.
Die Besucher*innen sollen dadurch sensibilisiert und somit Störungen und Beeinträchtigungen vermieden werden.