Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Erlaubnis einzuholen.
An wen muss ich mich wenden?
Für Veranstaltungen im Landkreis ist der Burgenlandkreis zuständige Erlaubnisbehörde. Sobald Veranstaltungen das Territorium mehrerer Landkreise berührt, wenden Sie sich bitte an das Landesverwaltungsamt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle, Tel.: +49 345 5140). Bei länderübergreifenden Veranstaltungen ist der Antrag in dem Bundesland einzureichen, in dem die Veranstaltung beginnt.
Kontaktieren sie uns unter der Telefonnummer 03445 73 1546, der Faxnummer 03445 731599 oder per E-Mail strassenverkehrsamt@blk.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte füllen sie die hinterlegten Dokumente (Antrag und Veranstaltererklärung) aus. Den Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung lassen sie sich bitte von Ihrer Versicherung bestätigen. Bei Umzügen, Ausfahrten, etc. ist ein Streckenplan den Antragsunterlagen beizufügen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sollten ca. 4 -6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
Rechtsgrundlage
§ 29 Abs. 2 StVO und dazugehörige Verwaltungsvorschrift
Adressen
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)