Erlaubnis für Land- oder forstwirtschaftlichen (LoF) Verkehr

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie beabsichtigen, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft z. B. Mähdrescher auf öffentlichen Straßen zu betreiben und Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen einsetzen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die nach §§ 32 und 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zulässigen Grenzen überschreiten oder bei denen das Sichtfeld (§ 35b Absatz 2 StVZO) eingeschränkt ist, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO.

An wen muss ich mich wenden?

Sofern sich der Betriebssitz Ihres Unternehmens im Burgenlandkreis befindet, ist die Erlaubnis beim Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises zu beantragen.

Hinweis:

Die Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO kann auch bei Landkreisen bzw. kreisfreien Städten beantragt werden, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt.

Kontaktieren sie uns!

Telefon: 03445 73 1530 oder 03445 73 1533

Fax: 03445 731599

E-Mail: strassenverkehrsamt@blk.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte füllen sie das hinterlegte Antragsformular aus.

•        Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO

(Landesverwaltungsamt Halle)

•        Gutachten zur Erlangung der Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO

•        wenn Erlaubnis für weitere an den Burgenlandkreis angrenzende Landkreise benötigt wird, ist die Angabe der genauen Fahrtstrecke erforderlich

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung sollte rechtzeitig, i. d. R. 14 Tage vor Fahrtbeginn erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

§§ 32, 34, 35b Abs.2 und 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Adressen
Besucheradresse
Postanschrift Straßenverkehrsamt
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)