Bekanntmachung des Kreiswahlleiters - Feststellung des Ergebnisses der Landratswahl
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters:
Ergebnis der Landratswahl vom 11.04.2021
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13.04.2021 das Ergebnis der Landratswahl im Burgenlandkreis festgestellt. Gemäß § 42 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA gebe ich das Wahlergebnis hiermit bekannt:
Zahl der Wahlberechtigten: 153.476
Zahl der Wähler: 57.168
Zahl der ungültigen Stimmen: 912
Zahl der gültigen Stimmen: 56.256
Von den gültigen Stimmen entfallen wie folgt auf die Bewerber:
Name, Vorname |
Partei |
Stimmen |
Anteil |
Dreetz, Jochen |
GRÜNE |
2.189 |
3,9 % |
Hauschild, André |
|
2.634 |
4,7 % |
Kopecki, Diethelm |
|
2.862 |
5,1 % |
Kretschmer, Michael |
|
2.661 |
4,7 % |
Sommer, Andrea |
|
4.118 |
7,3 % |
Ulrich, Götz |
CDU |
31.139 |
55,4 % |
Walther, Bodo |
AfD |
9.001 |
16,0 % |
Worms, André |
|
1.652 |
2,9 % |
Der Kreiswahlschuss stellte fest, dass der Bewerber Herr Götz Ulrich über 50,0 % der Stimmenzahl erhalten hat und damit als Landrat gewählt ist.
Das vorstehende Wahlergebnis wurde zum Schluss der Sitzung des Kreiswahlausschusses am 13.04.2021 bekannt gegeben.
Gemäß § 50 KWG LSA kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jeder Bewerber und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben.
Der Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Kreiswahlleiter, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg, binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruch des Wahlleiters selbst ist an die Vertretung zu richten.
Naumburg, den 13.04.2021
gez. Michel
Hinweis: Die Bekanntmachung ist am 17.04.2021 gem. § 16 der Hauptsatzung des Burgenlandkreises in der Mitteldeutschen Zeitung (Ausgaben Weißenfels und Zeitz) sowie im Naumburger Tageblatt (Ausgaben Naumburg und Naumburg/Nebra) erfolgt.