Kontoeröffnung bei der Sparkasse Burgenlandkreis
Eine Kontoeröffnung ist grundsätzlich kein Problem. Sofern die Betroffenen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen können, kann die Kontoeröffnung direkt veranlasst werden.
Sofern kein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden kann, wird zumindest eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis, ausgestellt von einer deutschen Behörde, benötigt.
Grundsätzlich ist die Kontoeröffnung in allen Filialen der Sparkasse des Burgenlandkreises möglich.