Bildung des Kreiswahlausschusses zur Kreistagswahl am 26.05.2019
Kommunalwahlen am 26.05.2019
Amtliche Bekanntmachung
Kommunalwahlen am 26.05.2019
Bildung des Kreiswahlausschusses für die Wahl des Kreistages am 26.05.2019
Gemäß § 10 Abs.1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166, 175), besteht der Kreiswahlausschuss aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzenden und zwei bis sechs Beisitzern sowie ihren Stellvertretern, die der Kreiswahlleiter aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes beruft. Bei der Berufung der Beisitzer sollen Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.
Entsprechend § 4 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06. 2018 (GVBl. LSA S. 166, 179), fordere ich hiermit alle im Wahlgebiet des Burgenlandkreises vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer für den Kreiswahlausschuss vorzuschlagen.
Die Vorschläge sind innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim Kreiswahlleiter, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg (S.), einzureichen.
Nach § 13 Abs. 2 KWG LSA können Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge kein Wahlehrenamt innehaben.
Naumburg, den 01.10.2018
Michel
Kreiswahlleiter
Redaktioneller Hinweis
Datum der Veröffentlichung: 06.10.2018