Zulassung für Kfz beantragen
Leistungsbeschreibung
Zuständig für die Zulassung ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben.
Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf
Firmen,
Behörden oder
Vereine.
Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die
erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und
bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.
Für ein Gebrauchtfahrzeug, das
bislang nur auf nichtöffentlichem Gelände genutzt wurde (zum Beispiel auf einem Flughafengelände) oder
bisher nur im Ausland zugelassen war
müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.
Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.
Hinweis: Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
Verfahrensablauf
Ihre Zulassung müssen Sie auf den Zulassungsstellen des Burgenlandkreises (Naumburg, Weißenfels, Zeitz) schriftlich beantragen:
Erforderliche Unterlagen und Formulare
Sie brauchen keinen Termin zu vereinbaren. Innerhalb der Sprechzeiten ist eine Zulassung für Kfz möglich.
Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
Ihr persönliches Kennzeichen,
die abgestempelten Kennzeichenschilder und
Ihre Zulassungsdokumente.
Unweit der Zulassungsstellen des Burgenlandkreises (Naumburg, Weißenfels, Zeitz) gibt es Privathändler, bei denen Sie sich direkt während des Zulassungsvorganges das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.
Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zulassung müssen Sie bei den Kfz-Zulassungsstellen des Burgenlandkreises beantragen. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz im Burgenlandkreis haben.
Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden müssen Ihren Sitz der Firma/Behörde oder der beteiligten Niederlassung/Dienststelle im Burgenlandkreis haben.
Die Beantragung kann durch Sie persönlich oder durch einen von Ihnen bevollmächtigten Vertreter erfolgen
Welche Unterlagen werden benötigt?
gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung max. 3 Monate alt)
bei Vertretung: zusätzlich
schriftliche Vollmacht
gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung max. 3 Monate alt) der bevollmächtigten Person
bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
bei juristischen Personen/Firmen:
Handelsregisterauszug,
Gewerbeanmeldung oder
Vereinsregisterauszug
Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat): Formular liegt auch bei der Zulassungsstelle vor Ort aus
Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin oder des einzutragenden Halters:
bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
Zulassungsbescheinigung Teil II und
Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/ Versionsschlüsselnummer
Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
zusätzlich Kaufvertrag oder Originalrechnung bei Fahrzeugen mit
EG-Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC),
nationaler Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE) oder
Einzelgenehmigung
Versicherungsbestätigung (eVB-Code) von einer Versicherung Ihrer Wahl
Hinweis: Sie können diese meist telefonisch anfordern.
Reservierungsbestätigung, wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab beantragt haben
Bearbeitungsdauer
in der Regel sofort
Adressen
Domherrenstraße 1
06712Zeitz
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels
Postfach 1151
06601Naumburg (Saale)
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03445 73 1557 (Sachgebietsleiter Herr Schröder)
- Telefon:
- 03445 73 1510 (Naumburg)
- Telefon:
- 03443 372 231 (Weißenfels)
- Telefon:
- 03441 879 235 (Zeitz)
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt@blk.de
Adressen
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt@blk.de
- Web:
- http://www.burgenlandkreis.de