Menu
menu

Nutze Deine Stim­me!

Unser Par­la­ment, un­se­re Ver­tre­tung: der Bun­des­tag

Der Bun­des­tag ist die ge­setz­ge­ben­de Volks­ver­tre­tung, das Par­la­ment der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Da Deutsch­land eine De­mo­kra­tie (Volks­herr­schaft) ist, stim­men die Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler ab, wer sie ver­tritt und Ent­schei­dun­gen für ganz Deutsch­land tref­fen darf.

Be­stim­me mit, wel­che Ab­ge­ord­ne­ten im Bun­des­tag Deine In­ter­es­sen ver­tre­ten und ent­schei­de mit, wer in den nächs­ten Jah­ren Ent­schei­dun­gen trifft, die uns alle an­ge­hen. Es ist Deine Bun­des­tags­wahl – am 23. Fe­bru­ar 2025.

Der Bun­des­tag: de­mo­kra­tisch ge­wählt

Wah­len sind de­mo­kra­tisch, wenn sie re­gel­mä­ßig und nach be­stimm­ten Re­geln statt­fin­den.
Die Bun­des­tags­wah­len sind:

all­ge­mein: Alle die min­des­tens 18 Jahre alt sind und die deut­sche Staats­bür­ger­schaft haben, dür­fen wäh­len.
gleich: Jede Stim­me zählt gleich, keine zählt mehr als eine an­de­re.
un­mit­tel­bar: Die Ab­ge­ord­ne­ten wer­den di­rekt ge­wählt.
ge­heim: Nie­mand soll sehen, wen Du wählst - des­halb gibt es die Wahl­ka­bi­ne.
frei: Jeder ent­schei­de ohne Druck oder Be­ein­flus­sung.

Wähle ich die Bun­des­kanz­le­rin oder den Bun­des­kanz­ler?

Wer Bun­des­kanz­le­rin oder Bun­des­kanz­ler wird, be­stim­men die Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler nicht di­rekt. Die grö­ße­ren Par­tei­en wer­ben zwar im Wahl­kampf mit Per­so­nen, die Bun­des­kanz­le­rin bzw. Bun­des­kanz­ler wer­den sol­len, doch die Bun­des­kanz­le­rin oder den Bun­des­kanz­ler wäh­len erst die Ab­ge­ord­ne­ten des Bun­des­tags nach der Wahl. In der Regel stellt die Par­tei mit den meis­ten Ab­ge­ord­ne­ten die Bun­des­kanz­le­rin bzw. den Bun­des­kanz­ler. In­so­fern haben die Stim­men der Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler auch in die­ser Frage Ge­wicht.

Du hast zwei Stim­men - nutze sie!

Jede Wäh­le­rin und jeder Wäh­ler hat bei der Bun­des­tags­wahl zwei Stim­men: die Erst­stim­me und die Zweit­stim­me. Mit der Erst­stim­me wählst Du eine Kan­di­da­tin oder einen Kan­di­da­ten aus Dei­nem Wahl­kreis. Mit der Zweit­stim­me wählst Du die Lan­des­lis­te einer Par­tei. Die An­zahl der Zweit­stim­men ent­schei­det, wie viele Ab­ge­ord­ne­te einer Par­tei ins­ge­samt in den Bun­des­tag kom­men.

Auf dem Stimm­zet­tel gibt es des­halb zwei Spal­ten: In der lin­ken Spal­te ste­hen die Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten aus Dei­nem Wahl­kreis, in der rech­ten Spal­te ste­hen die Par­tei­en. In jeder Spal­te kannst Du ein Kreuz ma­chen.
Üb­ri­gens: Die Per­son, die Du mit der Erst­stim­me wählst, muss nicht der Par­tei an­ge­hö­ren, für die Du mit Dei­ner Zweit­stim­me stimmst.

Wer wird in den Bun­des­tag ge­wählt?

Der Bun­des­tag wird nach den Re­geln der per­so­na­li­sier­ten Ver­hält­nis­wahl ge­wählt. Jede Par­tei er­hält so viele Sitze (Man­da­te) im Bun­des­tag, wie es ihrem An­teil an Zweit­stim­men ent­spricht – des­halb „Ver­hält­nis­wahl“. „Per­so­na­li­siert“ ist die Wahl, da mit den Erst­stim­men auch Kan­di­die­ren­de aus den Wahl­krei­sen di­rekt ge­wählt wer­den. Von den 630 Bun­des­tags­man­da­ten wer­den bis zu 299 in den Wahl­krei­sen als Di­rekt­man­da­te ver­ge­ben. Wel­che Kan­di­die­ren­den einen Sitz er­hal­ten, wird für jedes Bun­des­land ge­trennt er­mit­telt.

Wer be­kommt ein Man­dat?

Die Man­da­te wer­den zu­erst an die Kan­di­die­ren­den ver­teilt, die in ihrem Wahl­kreis die meis­ten Erst­stim­men und lan­des­weit die bes­ten Er­geb­nis­se ihrer Par­tei er­zielt haben. Ste­hen einer Par­tei auf­grund ihres An­teils an Zweit­stim­men mehr Man­da­te zu, als sie Wahl­krei­se ge­won­nen hat, wer­den diese nach der Rei­hen­fol­ge auf der Lan­des­lis­te ver­ge­ben. Wenn mehr Kan­di­die­ren­de einer Par­tei Wahl­krei­se ge­won­nen haben, als der Par­tei Sitze auf­grund der Zweit­stim­me zu­ste­hen, wird den Wahl­kreis­ge­win­nern mit den schwächs­ten Erst­stim­men­er­geb­nis­sen kein Sitz zu­ge­teilt.

„Hür­den­lauf“ in den Bun­des­tag

Nur Par­tei­en, die bun­des­weit min­des­tens fünf Pro­zent der Zweit­stim­men oder in min­des­tens drei Wahl­krei­sen die Mehr­heit der Erst­stim­men ge­won­nen haben, be­kom­men auch Sitze im Bun­des­tag. Diese Hür­den sol­len ver­hin­dern, dass sehr viele Par­tei­en in den Bun­des­tag ein­zie­hen und es da­durch schwie­ri­ger wird, die not­wen­di­gen Mehr­hei­ten für wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen zu fin­den. Aus­ge­nom­men von der so ge­nann­ten Sperr­klau­sel sind Par­tei­en na­tio­na­ler Min­der­hei­ten wie der Süd­schles­wig­sche Wäh­ler­ver­band (SSW).

Wuss­test du, dass deine Stim­me wert­voll ist, auch wenn Deine Par­tei nicht ge­winnt?

Auch wenn die Par­tei, für die Du stimmst, nicht ge­winnt oder sogar den Ein­zug in den Bun­des­tag ver­passt, ist Deine Stim­me wich­tig. Par­tei­en, die min­des­tens 0,5 Pro­zent der Zweit­stim­men er­hal­ten haben, be­kom­men eine Wahl­kampf­kos­ten­er­stat­tung vom Staat, auch wenn sie keine Man­da­te ge­won­nen haben.

Re­gie­rung und Op­po­si­ti­on

Die Ab­ge­ord­ne­ten im Bun­des­tag, die nicht zu den Par­tei­en der Re­gie­rungs­mehr­heit ge­hö­ren, bil­den die Op­po­si­ti­on. Sie spie­len eine wich­ti­ge Rolle in einem de­mo­kra­ti­schen Par­la­ment, denn sie be­ob­ach­ten genau, was die Re­gie­rung macht. Eine star­ke Op­po­si­ti­on kann auch Ent­schei­dun­gen des Bun­des­tags be­ein­flus­sen. Des­halb sind auch Stim­men für diese Par­tei­en wert­voll.

Wie gebe ich meine Stim­me ab?

Wer darf wäh­len?

Du hast das Recht zu wäh­len, wenn Du:
- die deut­sche Staats­bür­ger­schaft hast
- am Wahl­tag min­des­tens 18 Jahre alt bist
- seit min­des­tens drei Mo­na­ten Dei­nen Wohn­sitz in Deutsch­land hast.

Deut­sche, die zur­zeit im Aus­land leben, dür­fen unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch wäh­len.

Alle, die wäh­len dür­fen (ak­ti­ves Wahl­recht), kön­nen auch für den Bun­des­tag kan­di­die­ren und somit ge­wählt wer­den (pas­si­ves Wahl­recht).

Im Wahl­lo­kal oder per Brief­wahl? Egal, Haupt­sa­che mit­ma­chen!

Ein paar Wo­chen vor der Wahl – spä­tes­tens bis zum 2. Fe­bru­ar 2025 – be­kommst Du einen Brief: die Wahl­be­nach­rich­ti­gung. Darin ste­hen der Wahl­ter­min, die Adres­se und die Öff­nungs­zei­ten Dei­nes Wahl­lo­kals. Darin steht auch, wie Du die Brief­wahl­un­ter­la­gen be­an­tra­gen kannst.
Wich­tig: Das Wahl­lo­kal hat nur am 23. Fe­bru­ar 2025 von 8 bis 18 Uhr ge­öff­net. Du musst un­be­dingt Dei­nen gül­ti­gen Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass mit­brin­gen.

Keine Wahl­be­nach­rich­ti­gung er­hal­ten?

Wenn Du bis zum 2. Fe­bru­ar 2025 keine Wahl­be­nach­rich­ti­gung er­hal­ten hast, gehst du am bes­ten zur Gemeinde-​ oder Stadt­ver­wal­tung Dei­nes Haupt­wohn­sit­zes und fragst nach, ob Du im Wäh­ler­ver­zeich­nis stehst. Nimm dazu un­be­dingt Dei­nen Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass mit. Am 7. Fe­bru­ar 2025 ist die letz­te Mög­lich­keit, Dei­nen Ein­trag in das Wäh­ler­ver­zeich­nis kor­ri­gie­ren zu las­sen. Ver­lier keine Zeit, wenn Du An­fang Fe­bru­ar noch keine Post be­kom­men hast!

Wäh­len mit dem Smart­pho­ne?

Ge­wählt wird grund­sätz­lich ana­log mit Stift und Pa­pier. Mit dei­nem Smart­pho­ne kannst du daher nicht ab­stim­men. Aber Du fin­dest viele In­for­ma­tio­nen und Apps, die Dir bei der Wahl­ent­schei­dung hel­fen kön­nen. Die Ab­stim­mung bei de­mo­kra­ti­schen Wah­len ist grund­sätz­lich ge­heim. Des­halb ist das Fo­to­gra­fie­ren oder Fil­men im Wahl­lo­kal nicht er­laubt.

Sei wäh­le­risch!

Du weißt noch nicht, wen Du wäh­len sollst? Über­leg es Dir gut und in­for­mie­re Dich: Wofür stzen sich die Par­tei­en ein? Wel­che The­men sind Dir wich­tig? Wes­sen Lö­sungs­an­ge­bo­te ge­fal­len Dir am bes­ten? Zum Ein­stieg hilft der Wahl-​O-Mat. Er star­tet zwei bis drei Wo­chen vor der Wahl. Au­ßer­dem kannst Du Dich di­rekt bei den Par­tei­en und Kan­di­die­ren­den er­kun­di­gen. Haupt­sa­che, Du be­stimmst am 23. Fe­bru­ar 2025 mit, wer in den nächs­ten vier Jah­ren in Deutsch­land Po­li­tik macht und wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen für Dich und uns alle trifft.

Wuss­test Du?

Im Wahl­lo­kal und di­rekt vor dem Wahl­lo­kal ist keine Wahl­wer­bung von Par­tei­en oder Kan­di­die­ren­den er­laubt ? Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler sol­len näm­lich frei ent­schei­den kön­nen, was sie wäh­len – ohne Zwang und ohne Druck. In­for­mier dich früh­zei­tig wem Du Deine Stim­men geben möch­test.