Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und Art. 14 der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Diese Informationen dienen der Transparenz, wie das Landratsamt Burgenlandkreis mit personenbezogenen
Daten seiner Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen und Unternehmen) umgeht. Die Verarbeitung von
personenbezogenen Daten steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den
Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und den Spezialgesetzen.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das Landratsamt Burgenlandkreis,
vertreten durch den Landrat, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg.
Datenschutzbeauftragter
Die Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes Burgenlandkreis, Frau Viola Schöbel, erreichen Sie unter der
Postanschrift: Burgenlandkreis, Datenschutzbeauftragte, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg oder unter
folgender E-Mail-Adresse: datenschutz@blk.de.
Verarbeitungszwecke
Im Landratsamt Burgenlandkreis werden personenbeziehbare Daten bei Aufruf des Online-Portals
vorübergehend gespeichert, um das Nutzungsverhalten auswerten und das Online-Angebot verbessern zu
können sowie ein etwaiges missbräuchliches Verhalten nachvollziehen und ahnden zu können.
Gesetzliche Aufgabenerledigung
Das Landratsamt Burgenlandkreis verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach
den spezialgesetzlichen Vorschriften der einzelnen Fachämter.
Rechtgrundlage für die Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch das Landratsamt Burgenlandkreis stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c
DSGVO i. V. m. §§ 67 ff SGB X sowie auf spezialgesetzliche Regelungen.
Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene
Person ihre Einwilligung erteilt hat.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die in Art. 9 DSGVO benannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des
Landratsamtes Burgenlandkreis an Dritte übermittelt werden. Weitergegeben werden können diese an andere
Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber,
Maßnahme-/Bildungsträger, Finanzämter, Zollbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der
Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft), Gerichte, andere Dritte, wie beispielsweise andere kommunale
Ämter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof,
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter, Vermieter (wenn an diese direkt gezahlt wird),
Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des
Betroffenen), Kindertagesstätte/Schule (nur mit Einwilligung des Betroffenen) etc.
Speicherdauer
Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen besteht eine Speicherfrist von
10 Jahren nach Beendigung des Falls. Dies gilt ebenfalls bei einer Förderung durch den Europäischen Sozialfonds
(ESF), weil dies der Rechnungslegung der EU dient und auf EU-Regelungen beruht. Für Daten, die der
Finanzverwaltung zu melden sind, gilt ebenfalls eine Speicherdauer von 10 Jahren. Ist eine Forderung des
Landratsamtes Burgenlandkreis (Rückforderung/Erstattungsbescheid/Darlehen) noch offen, werden die Daten
gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt,
weil erst dann die Ansprüche verjähren.
Kategorien personenbezogener Daten
Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Landratsamt Burgenlandkreis verarbeitet:
- Stammdaten inkl. Kontaktdaten, insbesondere:
Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), EMail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/
Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung, Fahrerlaubnis, Zulassung - Daten der Leistungsgewährung, insbesondere:
Einzelnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung,
Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung,
Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Daten zu Kindern/Jugendlichen von
Leistungsempfängern, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz - Gesundheitsdaten, insbesondere:
Daten für die Betreuung, Begutachtungen (psychologische, ärztliche und zahnärztliche, logopädische),
Infektionsgeschehen
Betroffenenrechte
- Auskunft
Jedermann hat das Recht, vom Landratsamt Burgenlandkreis eine Auskunft zu verlangen, ob personenbezogene
Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle
verarbeiteten Daten verlangt werden. - Berichtigung und Vervollständigung
Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Landratsamt Burgenlandkreis verarbeiteten personenbezogenen Daten
unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder
vervollständigt. - Löschung
Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die
Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr
benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei
Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (s. Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.
Widerruf der Einwilligung
Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit
ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte
Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Beschwerderecht
Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt, Leiterstr. 9, 39104 Magdeburg zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass
die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt.
Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung
Wer Leistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Burgenlandkreis beantragt hat oder durch den
Burgenlandkreis erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle
leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die
Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch in Bereichen, in
denen der Antragsteller eine Dienstleistung beantragt und gewährt bekommt. Zu den Mitwirkungspflichten
zählen unter anderem auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen sowie die Zustimmung zur
Auskunftseinholung bei Dritten. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus den Sozialgesetzbüchern sowie aus
den spezialgesetzlichen Vorschriften der entsprechenden Fachämter (u.a. Fahrerlaubnisverordnung,
Waffengesetz etc.). Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden und
Bescheide versagt werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden.
Datenquellen (öffentlich zugänglich)
Das Landratsamt Burgenlandkreis kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene
Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Darüber hinaus
können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden (z. B. Internet, Melderegister,
Kraftfahrtbundesamt etc.).
Zweckänderung
Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen
der unter Verarbeitungszwecke genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem
Erhebungszweck kompatibel ist.
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Informationen zur Datenerhebung
information zur datenerhebung art. 13 14 dsgvo |
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