Burgenlandkreis - Hinweise für Veranstalter - Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Beschreibung

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und regelt insbesondere die Abgabe, den Verkauf und die Gestattung von Tabakwaren, E-Zigaretten, Alkohol, Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken, Gaststätten und Spielhallen.

Hinweise für Veranstalter - Jugendschutzgesetz (JuSchG)