Was bedeuten die einzelnen Stufen?
Alarmstufe 1 (Meldebeginn)/ Beginnende Ausuferung der Gewässer:
Ständige Beobachtung der Wetterlage und Hochwassersituation.
Überprüfung der Informationswege und technischen Einsatzbereitschaft.
Alarmstufe 2 (Kontrolldienste) / Beginnende Überflutung:
Überflutung von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen, Grünflächen und Gebäuden.
Leichte Verkehrsbehinderungen und Wegsperrungen.
Alarmierung der Einsatzkräfte und Vorbereitung von Evakuierungsmaßnahmen.
Alarmstufe 3 (Wachdienst) / Überschwemmung bebauter Bereiche und Infrastruktur:
Überschwemmung von zusammenhängender Bebauung, Straßen und Schienenwege.
Bei Volldeichen etwa halbe Deichhöhe. Vorbeugende Sicherungsmaßnahmen und aktive Hochwasserbekämpfung.
Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr) / Gefahr für Leib und Leben:
Überschwemmung größerer bebauter Gebiete mit schweren Schäden.
Unmittelbare Gefährdung von Menschen und Sachwerten.
Aktive Bekämpfung bestehender Gefahren für Leben und Gesundheit.