Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Welche Konsequenzen drohen für Einrichtungen bei zu später oder unvollständiger Benachrichtigung an das Gesundheitsamt?

Hier drohen Bußgelder.

Der Burgenlandkreis hält für Fragen rund um den Masernschutz eine Hotline (03445/ 73-1659) und ein E-Mail-Postfach () bereit.

Bevor Fragen an den Landkreis gerichtet werden, sollte jedoch die vom Bundesgesundheitsministerium auf dessen Homepage gestellte und ständig fortgeführte Fragen-Antwortliste (FAQ’s) unter: www.masernschutz.de, Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen - BMG (bundesgesundheitsministerium.de); konsultiert werden.