Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Bei welchem Gesundheitsamt muss die Benachrichtigung vorgenommen werden?

Das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises ist für alle Personen zuständig, die in Einrichtungen tätig sind oder betreut/untergebracht werden, welche sich im Landkreis „Burgenlandkreis“ befinden. Es kommt dabei nicht darauf an, wo die jeweilige Einrichtung ihren (Haupt-)Sitz hat. Es kann daher auch vorkommen, dass die Benachrichtigung an verschiedene Gesundheitsämter erfolgen muss, wenn Betroffene in unterschiedlichen Landkreisen tätig sind oder betreut/untergebracht werden.