Futtermittelüberwachung

Voraussetzung für die Gesundheit der Tiere und indirekt über vom Tier stammende Lebensmittel für die Gesundheit der Menschen ist die Versorgung unserer Nutztiere mit einwandfreie Futtermittel. Die Futtermittelüberwachung dient der Überwachung und Kontrolle von Futtermitteln zur Sicherstellung der Unbedenklichkeit der von Tieren gewonnenen Lebensmittel, zum Schutz der Tiergesundheit und die Verhinderung der Gefährdung vom Umwelt und Natur. Unsere speziell ausgebildeten amtlichen Futtermittelkontrolleure kontrollieren dazu stichprobenartig und risikoorientiert die Herstellung, den Transport, den Import, den Handel und die Verfütterung von Futtermitteln also die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften.

Dazu erfolgen regelmäßige Probenentnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben, im Handel und bei Tierhaltern die von den Chemischen Veterinäruntersuchungsämtern hauptsächlich auf unerwünschte, unzulässige und auch verbotene Stoffe untersucht werden.

Jeder Landwirt, der Futtermittel anbaut, bzw. jedes Unternehmen, welches mit Futtermitteln umgeht, muss sich als Futtermittelunternehmer beim Veterinäramt registrieren lassen.

Schwerpunkte:

  • Kontrolle von Futtermittelunternehmen auf allen Produktionsstufen
  • Durchführung von Probenahmen
Frau Silvia Schulik
Frau Renate Schreiber
Raum: 2.110
Frau Sabine Scholz
Amt für ländliche Entwicklung
Frau Manja Schneider
Kreiswahlbüro
Frau Katja Schnee
Funktion: Projektverwaltung
Frau Katharina Schmidt
Frau Anja Schmidt
Herr Tobias Schlegel-Bittmann
Herr Thomas Schiefner
Burgenlandkreis
Funktion: Ausbildungsleiter
Frau Uta Schiedt
Kreiswahlbüro