Welche Rechte stehen mir mit der Aufenthaltserlaubnis zu?
Die Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst für ein Jahr, wird aber bei nicht erfolgter Aufhebung der Massenzustrom-Richtlinie der EU automatisch um jeweils ein halbes Jahr verlängert und ermöglich insgesamt einen maximal dreijährigen Aufenthalt.
Berechtigten wird ein Wohnplatz zur Verfügung gestellt. Sie erhalten finanzielle und medizinische Leistungen.
Außerdem soll eine Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung erteilt werden. Minderjährigen Kindern soll der Besuch einer Schule ermöglicht werden.