Ich wohne im Burgenlandkreis und möchte Familienangehörige, die noch in der Ukraine sind, bei mir aufnehmen. Ist das möglich und was ist zu beachten?
Wenn die Familienangehörigen einen biometrischen Reisepass besitzen, können sie für einen Aufenthalt von zunächst 90 Tagen ohne Visum in den Schengen-Raum (also beispielweise nach Polen, Slowakei, Ungarn etc.) einreisen und sich darin frei bewegen. Das schließt auch eine Weiterreise nach Deutschland ein.
Ukrainische Staatsangehörige, die über keinen biometrischen Reisepass verfügen, benötigen für eine Einreise zu Besuchszwecken grundsätzlich ein sogenanntes Schengen-Visum. Aufgrund der aktuellen Lage kann ein solches Visum ausnahmsweise auch bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten der Ukraine beantragt werden. Nähere Informationen hierzu findet man auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, auch in ukrainischer Sprache.
Familienangehörige, die visumfrei einreisen, können privat bei der Familie wohnen. Das gleiche gilt für Familienangehörige, die vorhaben, mit einem Schengen-Visum einzureisen.
Wichtig ist, dass die aufgenommenen Menschen sich unverzüglich bei der Migrationsagentur registrieren.
Migrationsagentur des Burgenlandkreises:
Telefon: 03445 73-2444
Fax: 03445 73-2499
Web: http://www.integration-burgenlandkreis.de
E-Mail: migrationsagentur@blk.de