Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Leistungsbeschreibung

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Tabellen ergibt:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953 - 19. Januar 2033

1953 bis 1958 - 19. Januar 2022

1959 bis 1964 - 19. Januar 2023

1965 bis 1970 - 19. Januar 2024

1971 oder später - 19. Januar 2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001 - 19. Januar 2026

2002 bis 2004 - 19. Januar 2027

2005 bis 2007 - 19. Januar 2028

2008 - 19. Januar 2029

2009 - 19. Januar 2030

2010 - 19. Januar 2031

2011 - 19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033

(*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
  • Führerschein oder Kopie (bei postalischen Umtausch) 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Anträge / Formulare

Adressen
Besucheradresse
Landratsamt Naumburg
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Sprechzeiten

Montag:
08.00 - 11.30 Uhr 

Dienstag:
08.00 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr 

Donnerstag:
08.00 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr