Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Verlängerung der Abschussprämie für Schwarzwild

wild boar 2256297 1920

Durch die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) und den Landkreisen und Kreisfreien Städten des Landes Sachsen-Anhalt, ist das Fortbestehen der Prämienzahlung für erlegtes Schwarzwild bis zum 30. September 2026 beschlossen.

Folgender Prämienzeitraum ist durch die Landkreise und kreisfreien Städte noch umzusetzen:

01.10.2024 bis 31.03.2025 -       Einreichungsfrist bis zum 15.05.2025

                                                         Auszahlung bis zum 15.08.2025

01.04.2025 bis 30.09.2025 -       Einreichungsfrist bis zum 15.10.2025

                                                         Auszahlung bis zum 15.12.2025

01.10.2025 bis 31.03.2026 -       Einreichungsfrist bis zum 15.05.2026

                                                         Auszahlung bis zum 15.08.2026

01.04.2026 bis 30.09.2026 -       Einreichungsfrist bis zum 15.10.2026

                                                         Auszahlung bis zum 15.12.2026

Hinweise:

Was benötige ich für den Antrag auf 65,00 € Erlegungsprämie?

Ich muss,

1. Revierinhaber gemäß § 1 Abs. 2 LJagdG LSA sein

  • Eigenjagdbesitzer (Eigentümer),
  • Jagdgenossenschaft (bei angestellten Jägern)
  • Jagdpächter (GJB oder EJB) oder
  • nach § 9 Abs.1 LJagdG „Benannte Person“ (EJB)

2. einen gültigen Jagdschein besitzen

3. für die erlegten Stücke Schwarzwild einen ordnungsgemäß ausgefüllten Wildursprungschein haben

Antragsverfahren

Antragstellung ist für folgende Zeiträume möglich:

Zeitraum                                 Abgabetermin         Einzureichen bei                  Auszahlung
a) 01.04. – 30.09.                     15.10.                          UJB Burgenlandkreis             15.12.
b) 01.10. – 31.03.                     15.05.                          UJB Burgenlandkreis             15.07.
 

Was muss ich alles einreichen:

1. Antragsformular (vollständig ausgefüllt)

2. Streckenliste Schwarzwild für den beantragten Zeitraum

3. Pro abgerechneten Stück Schwarzwild der dazugehörige ordnungsgemäß ausgefüllte Wildursprungsschein inkl. Nachweis Trichinenuntersuchung!!!

Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Burgenlandkreises bzw. des Landesverwaltungsamtes abrufbar oder über die unteren Jagdbehörde des Burgenlandkreises zu beziehen.

Die eingereichten Anträge werden durch die UJB geprüft. Nach Prüfung der eingereichten Anträge werden diese in gebündelter Form an die Obere Jagdbehörde (OJB) weitergeleitet. Die OJB beantragt die finanziellen Mittel beim Ministerium. Die Auszahlung der Prämie wird nach Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die untere Jagdbehörde des Burgenlandkreises veranlasst.

Die Weitergabe der Prämie an Jagdgäste, Begehungsscheininhaber (entgeltlich oder unentgeltlich) liegt in der Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten Antragstellers.

Dies bedeutet, dass kein Begehungsscheininhaber einen Antrag auf Erlegungsprämie stellen kann, sondern nur der Pächter / Mitpächter / nach § 9 Abs.1 LJagdG „Benannte Person“ / Jagdgenossenschaft.

In der Anlage finden Sie die benötigten Dokumente.

Verlängerung der Abschussprämie für Schwarzwild

Durch die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) und den Landkreisen und Kreisfreien Städten des Landes Sachsen-Anhalt, ist das Fortbestehen der Prämienzahlung für erlegtes Schwarzwild bis zum 30. September 2026 beschlossen.

Folgender Prämienzeitraum ist durch die Landkreise und kreisfreien Städte noch umzusetzen:

01.10.2024 bis 31.03.2025 -       Einreichungsfrist bis zum 15.05.2025

                                                         Auszahlung bis zum 15.08.2025

01.04.2025 bis 30.09.2025 -       Einreichungsfrist bis zum 15.10.2025

                                                         Auszahlung bis zum 15.12.2025

01.10.2025 bis 31.03.2026 -       Einreichungsfrist bis zum 15.05.2026

                                                         Auszahlung bis zum 15.08.2026

01.04.2026 bis 30.09.2026 -       Einreichungsfrist bis zum 15.10.2026

                                                         Auszahlung bis zum 15.12.2026

Hinweise:

Was benötige ich für den Antrag auf 65,00 € Erlegungsprämie?

Ich muss,

1. Revierinhaber gemäß § 1 Abs. 2 LJagdG LSA sein

  • Eigenjagdbesitzer (Eigentümer),
  • Jagdgenossenschaft (bei angestellten Jägern)
  • Jagdpächter (GJB oder EJB) oder
  • nach § 9 Abs.1 LJagdG „Benannte Person“ (EJB)

2. einen gültigen Jagdschein besitzen

3. für die erlegten Stücke Schwarzwild einen ordnungsgemäß ausgefüllten Wildursprungschein haben

Antragsverfahren

Antragstellung ist für folgende Zeiträume möglich:

Zeitraum                                 Abgabetermin         Einzureichen bei                  Auszahlung
a) 01.04. – 30.09.                     15.10.                          UJB Burgenlandkreis             15.12.
b) 01.10. – 31.03.                     15.05.                          UJB Burgenlandkreis             15.07.
 

Was muss ich alles einreichen:

1. Antragsformular (vollständig ausgefüllt)

2. Streckenliste Schwarzwild für den beantragten Zeitraum

3. Pro abgerechneten Stück Schwarzwild der dazugehörige ordnungsgemäß ausgefüllte Wildursprungsschein inkl. Nachweis Trichinenuntersuchung!!!

Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Burgenlandkreises bzw. des Landesverwaltungsamtes abrufbar oder über die unteren Jagdbehörde des Burgenlandkreises zu beziehen.

Die eingereichten Anträge werden durch die UJB geprüft. Nach Prüfung der eingereichten Anträge werden diese in gebündelter Form an die Obere Jagdbehörde (OJB) weitergeleitet. Die OJB beantragt die finanziellen Mittel beim Ministerium. Die Auszahlung der Prämie wird nach Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die untere Jagdbehörde des Burgenlandkreises veranlasst.

Die Weitergabe der Prämie an Jagdgäste, Begehungsscheininhaber (entgeltlich oder unentgeltlich) liegt in der Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten Antragstellers.

Dies bedeutet, dass kein Begehungsscheininhaber einen Antrag auf Erlegungsprämie stellen kann, sondern nur der Pächter / Mitpächter / nach § 9 Abs.1 LJagdG „Benannte Person“ / Jagdgenossenschaft.

In der Anlage finden Sie die benötigten Dokumente.