Verdacht von Geflügelpest im Tierpark Lützen

Es besteht der Verdacht eines Ausbruchs der Geflügelpest im Burgenlandkreis.

Im Tierpark Lützen besteht der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest. Ein in dem Tierpark verendeter Schwan wird derzeit im Landesamt für Verbraucherschutz untersucht. Ein Befund steht noch aus und wird für diesen Freitag, den 13. September, gegen 12 Uhr erwartet, wenn das Friedrich-Löffler-Institut die Probe ebenfalls untersucht hat.

Das betroffene Tier stammt aus einem Teich im Saalekreis – rund zwei Kilometer davon entfernt wurde in einem Geflügelbestand in Zöschen bei Leuna der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Ein zweiter in dem Teich lebender Schwan verstarb bereits dort. Das andere, kränkelnde Tier wurde Anfang der Woche von einer Bürgerin in den Lützener Tierpark gebracht, wo es kurz darauf ebenfalls verendete.

Das Veterinäramt des Burgenlandkreises hat am Donnerstag die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen getroffen. Der Tierpark ist geschlossen. Sollte sich der Geflügelpest-Ausbruch bestätigen, müssen sämtliche in dem Tierpark lebenden Geflügelarten unverzüglich getötet werden, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Betroffen wären rund 80 Vögel.

Hintergrund:

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Das Virus ist auf den Menschen nicht übertragbar. Infizierte Bestände müssen getötet werden. Die Einschleppung und Verschleppung der anzeigepflichtigen Geflügelpest muss verhindert und dem damit drohenden Ausbruch der Seuche bereits frühzeitig entgegengetreten werden.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte unter der Telefonnummer beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 03443/372302 oder 03443/372313.

Verdacht von Geflügelpest im Tierpark Lützen

Im Tierpark Lützen besteht der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest. Ein in dem Tierpark verendeter Schwan wird derzeit im Landesamt für Verbraucherschutz untersucht. Ein Befund steht noch aus und wird für diesen Freitag, den 13. September, gegen 12 Uhr erwartet, wenn das Friedrich-Löffler-Institut die Probe ebenfalls untersucht hat.

Das betroffene Tier stammt aus einem Teich im Saalekreis – rund zwei Kilometer davon entfernt wurde in einem Geflügelbestand in Zöschen bei Leuna der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Ein zweiter in dem Teich lebender Schwan verstarb bereits dort. Das andere, kränkelnde Tier wurde Anfang der Woche von einer Bürgerin in den Lützener Tierpark gebracht, wo es kurz darauf ebenfalls verendete.

Das Veterinäramt des Burgenlandkreises hat am Donnerstag die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen getroffen. Der Tierpark ist geschlossen. Sollte sich der Geflügelpest-Ausbruch bestätigen, müssen sämtliche in dem Tierpark lebenden Geflügelarten unverzüglich getötet werden, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Betroffen wären rund 80 Vögel.

Hintergrund:

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Das Virus ist auf den Menschen nicht übertragbar. Infizierte Bestände müssen getötet werden. Die Einschleppung und Verschleppung der anzeigepflichtigen Geflügelpest muss verhindert und dem damit drohenden Ausbruch der Seuche bereits frühzeitig entgegengetreten werden.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte unter der Telefonnummer beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 03443/372302 oder 03443/372313.