Termin der 1. Jägerprüfung 2024

Amtliche Bekanntmachung

Burgenlandkreis

- Der Landrat –

 

Termin der 1. Jägerprüfung 2024

 

Auf der Grundlage der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen – Anhalt (LJagdG-DVO) vom 25.07.2005 (GVBl. LSA Nr. 45/2005), in der jeweils geltenden Fassung, soll gemäß Abschnitt 3 § 4 - 11 die nächste Jägerprüfung im Burgenlandkreis am

                                  Donnerstag und Freitag, dem 02. und 03.05.2024,

durchgeführt werden. Änderungen sind jederzeit möglich. Vorsorglich wird hiermit auf § 4 Abs. 1a Satz 1 LJagdG-DVO hingewiesen. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.

Die Zulassung zur Jägerprüfung erfolgt auf Antrag. Bei mehr als 25 Anmeldungen zur Jägerprüfung entscheidet der Posteingang.

Anträge werden bis zum 19.04.2024 durch die Untere Jagdbehörde des Burgenlandkreises zu den Sprechtagen entgegengenommen.

 

Sprechzeiten im Landratsamt Naumburg, Schönburger Straße 41.

 

Dienstag                                   8:30   Uhr bis 11:30 Uhr

                                    und      13:00   Uhr bis 17:30 Uhr

Donnerstag                               8:30   Uhr bis 11:30 Uhr

                                    und      13:00   Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag                                      8:30   Uhr bis 11:30 Uhr

 

Rückfragen sind unter der Telefonnummer 03445 / 73-1698 jederzeit möglich.

 

Hoekstra

Amtsleiter

Rechts- und Ordnungsamt

 

Termin der 1. Jägerprüfung 2024

Amtliche Bekanntmachung

Burgenlandkreis

- Der Landrat –

 

Termin der 1. Jägerprüfung 2024

 

Auf der Grundlage der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen – Anhalt (LJagdG-DVO) vom 25.07.2005 (GVBl. LSA Nr. 45/2005), in der jeweils geltenden Fassung, soll gemäß Abschnitt 3 § 4 - 11 die nächste Jägerprüfung im Burgenlandkreis am

                                  Donnerstag und Freitag, dem 02. und 03.05.2024,

durchgeführt werden. Änderungen sind jederzeit möglich. Vorsorglich wird hiermit auf § 4 Abs. 1a Satz 1 LJagdG-DVO hingewiesen. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.

Die Zulassung zur Jägerprüfung erfolgt auf Antrag. Bei mehr als 25 Anmeldungen zur Jägerprüfung entscheidet der Posteingang.

Anträge werden bis zum 19.04.2024 durch die Untere Jagdbehörde des Burgenlandkreises zu den Sprechtagen entgegengenommen.

 

Sprechzeiten im Landratsamt Naumburg, Schönburger Straße 41.

 

Dienstag                                   8:30   Uhr bis 11:30 Uhr

                                    und      13:00   Uhr bis 17:30 Uhr

Donnerstag                               8:30   Uhr bis 11:30 Uhr

                                    und      13:00   Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag                                      8:30   Uhr bis 11:30 Uhr

 

Rückfragen sind unter der Telefonnummer 03445 / 73-1698 jederzeit möglich.

 

Hoekstra

Amtsleiter

Rechts- und Ordnungsamt