Leopardenangriff: Landratsamt will Betretungsverbot des Käfigs für Dritte

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Auf Grund eines Leopardenangriffs strebt der Burgenlandkreis kurzfristig eine sicherheitsrechtliche Verfügung gegen die Tierhalterin an, die das Betreten des Käfigs für unbefugte Dritte künftig untersagt. Hierzu wird das Landratsamt eine Verfügung entwerfen und die zuständige Verbandsgemeinde Unstruttal fachaufsichtlich beraten und anweisen, diese zeitnah zu erlassen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgte die Verletzung der Frau nur deshalb, weil sich diese innerhalb des Käfigs aufhielt.

Nach Inaugenscheinnahme des Veterinäramtes weisen die beiden Leoparden laut Amtstierärztin keine Auffälligkeiten auf. Es bestehen derzeit keine Anhaltspunkte, dass die Tiere nicht weiterhin artgerecht versorgt werden. Maßnahmen zum Schutz der Tiere sind daher zunächst nicht beabsichtigt und erforderlich.

 

Hintergrund:

Am 24. August 2021 wurde im Burgenlandkreis eine Frau durch einen Leoparden verletzt. Es bestand und besteht keine Gefahr für die Bevölkerung. Der besagte Leopard war nie aus einem privaten Gehege ausgebrochen.

Leopardenangriff: Landratsamt will Betretungsverbot des Käfigs für Dritte

Auf Grund eines Leopardenangriffs strebt der Burgenlandkreis kurzfristig eine sicherheitsrechtliche Verfügung gegen die Tierhalterin an, die das Betreten des Käfigs für unbefugte Dritte künftig untersagt. Hierzu wird das Landratsamt eine Verfügung entwerfen und die zuständige Verbandsgemeinde Unstruttal fachaufsichtlich beraten und anweisen, diese zeitnah zu erlassen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgte die Verletzung der Frau nur deshalb, weil sich diese innerhalb des Käfigs aufhielt.

Nach Inaugenscheinnahme des Veterinäramtes weisen die beiden Leoparden laut Amtstierärztin keine Auffälligkeiten auf. Es bestehen derzeit keine Anhaltspunkte, dass die Tiere nicht weiterhin artgerecht versorgt werden. Maßnahmen zum Schutz der Tiere sind daher zunächst nicht beabsichtigt und erforderlich.

 

Hintergrund:

Am 24. August 2021 wurde im Burgenlandkreis eine Frau durch einen Leoparden verletzt. Es bestand und besteht keine Gefahr für die Bevölkerung. Der besagte Leopard war nie aus einem privaten Gehege ausgebrochen.