Keine Versorgungslücken beim Rechtskreiswechsel im Burgenlandkreis

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Die Migrationsagentur des Burgenlandkreises informiert zusammen mit dem Jobcenter des Burgenlandkreises über den bevorstehenden Rechtskreiswechsel zum 1. Juni 2022. Dieser Wechsel bedeutet für alle Geflüchteten, die zwischen dem 24. Februar und 31. Mai 2022 registriert wurden und Asylbewerberleistungen erhalten, dass sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben.

Geflüchtete aus der Ukraine, die zuvor Asylbewerberleistungen bezogen haben, müssen keinen neuen Antrag stellen, da dieser Wechsel automatisch vollzogen wird. Das Sachgebiet Asylbewerberleistung des Burgenlandkreises unterstützt die Geflüchteten aus der Ukraine so lange weiter, bis das Jobcenter die Zahlung aufnimmt. Somit drohen keine Versorgungslücken. Das Team SGB II wurde personell aufgestockt und ist für die Geflüchteten wie bisher in der Migrationsagentur in der Schönburger Straße erreichbar. Sämtliche Anliegen können mit einem Vorsprechen erledigt werden, sodass mehrere Präsenztermine an verschiedenen Orten der Verwaltung vermieden werden. Für die Antragstellenden ändert sich somit im Ablauf nichts.

Da aber das Jobcenter des Burgenlandkreises weitere Angaben benötigt, wurden an alle Personen, die seit Kriegsbeginn im Burgenlandkreis registriert sind und Asylbewerberleistung bekommen haben, Briefe versendet. In diesen wurde dreisprachig (Deutsch, Ukrainisch und Russisch) erläutert, welche Angaben für den Wechsel in den Bereich des SGB II benötigt werden. Die entsprechenden Anträge sind mitversendet worden. Es ist möglich, diese Anträge ausgefüllt per Mail an migrationsagentur@jc-blk.de oder postalisch an Jobcenter Burgenlandkreis, Friedensstraße 80, 06712 Zeitz zurück zu senden. Somit ist ein persönliches Vorsprechen nicht notwendig.

Leistungen nach dem SGB XII

Kinder unter 15 ohne Begleitung ihrer leiblichen Eltern und Geflüchtete, die das Regelrentenalter bereits erreicht haben, sind anspruchsberechtigt nach dem       SGB XII. Auch diese Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind wie bisher in der Migrationsagentur anzutreffen. Geflüchtete, die in ihrer Heimat bereits Altersrente erhalten haben, müssen hierfür Nachweis erbringen, um Leistungen nach dem SGB XII zu erhalten.

Auf der Ukraine-Sonderseite des Burgenlandkreises werden unter https://www.burgenlandkreis.de/de/ukraineseite.html weiterhin alle wichtigen Informationen veröffentlicht. Hier findet man unter der Rubrik RECHTSKREISWECHSEL auch die Anschreiben bzw. den Link zu den Anträgen und Ausfüllhinwiesen zum Antrag des Jobcenters.

Unter http://www.jobcenter-blk.de/index.php/download_leistung_de.html können diese Anträge direkt am Computer ausgefüllt und versendet werden. Für eine weitere Bearbeitung der Anträge ist das Ausfüllen deutscher Sprache unbedingt erforderlich.

Keine Versorgungslücken beim Rechtskreiswechsel im Burgenlandkreis

Die Migrationsagentur des Burgenlandkreises informiert zusammen mit dem Jobcenter des Burgenlandkreises über den bevorstehenden Rechtskreiswechsel zum 1. Juni 2022. Dieser Wechsel bedeutet für alle Geflüchteten, die zwischen dem 24. Februar und 31. Mai 2022 registriert wurden und Asylbewerberleistungen erhalten, dass sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben.

Geflüchtete aus der Ukraine, die zuvor Asylbewerberleistungen bezogen haben, müssen keinen neuen Antrag stellen, da dieser Wechsel automatisch vollzogen wird. Das Sachgebiet Asylbewerberleistung des Burgenlandkreises unterstützt die Geflüchteten aus der Ukraine so lange weiter, bis das Jobcenter die Zahlung aufnimmt. Somit drohen keine Versorgungslücken. Das Team SGB II wurde personell aufgestockt und ist für die Geflüchteten wie bisher in der Migrationsagentur in der Schönburger Straße erreichbar. Sämtliche Anliegen können mit einem Vorsprechen erledigt werden, sodass mehrere Präsenztermine an verschiedenen Orten der Verwaltung vermieden werden. Für die Antragstellenden ändert sich somit im Ablauf nichts.

Da aber das Jobcenter des Burgenlandkreises weitere Angaben benötigt, wurden an alle Personen, die seit Kriegsbeginn im Burgenlandkreis registriert sind und Asylbewerberleistung bekommen haben, Briefe versendet. In diesen wurde dreisprachig (Deutsch, Ukrainisch und Russisch) erläutert, welche Angaben für den Wechsel in den Bereich des SGB II benötigt werden. Die entsprechenden Anträge sind mitversendet worden. Es ist möglich, diese Anträge ausgefüllt per Mail an migrationsagentur@jc-blk.de oder postalisch an Jobcenter Burgenlandkreis, Friedensstraße 80, 06712 Zeitz zurück zu senden. Somit ist ein persönliches Vorsprechen nicht notwendig.

Leistungen nach dem SGB XII

Kinder unter 15 ohne Begleitung ihrer leiblichen Eltern und Geflüchtete, die das Regelrentenalter bereits erreicht haben, sind anspruchsberechtigt nach dem       SGB XII. Auch diese Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind wie bisher in der Migrationsagentur anzutreffen. Geflüchtete, die in ihrer Heimat bereits Altersrente erhalten haben, müssen hierfür Nachweis erbringen, um Leistungen nach dem SGB XII zu erhalten.

Auf der Ukraine-Sonderseite des Burgenlandkreises werden unter https://www.burgenlandkreis.de/de/ukraineseite.html weiterhin alle wichtigen Informationen veröffentlicht. Hier findet man unter der Rubrik RECHTSKREISWECHSEL auch die Anschreiben bzw. den Link zu den Anträgen und Ausfüllhinwiesen zum Antrag des Jobcenters.

Unter http://www.jobcenter-blk.de/index.php/download_leistung_de.html können diese Anträge direkt am Computer ausgefüllt und versendet werden. Für eine weitere Bearbeitung der Anträge ist das Ausfüllen deutscher Sprache unbedingt erforderlich.