Jugendschöffen gesucht!

Für die Wahlperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden Frauen und Männer aus dem Burgenlandkreis gesucht, die als Jugendschöffen an den Amtsgerichten Naumburg, Weißenfels und Zeitz tätig werden wollen. Die Kandidaten für das Ehrenamt des Jugendschöffen sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 70 Jahre sein.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Burgenlandkreises, die bereit sind, das Amt eines ehrenamtlichen Richters für die Dauer von fünf Jahren auszuüben, wenden sich bis zum 20.03.2023 unter Angabe von Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf an das Jugendamt des Burgenlandkreises, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg.

Hintergrund:

Die Amtsgerichte Naumburg, Zeitz und Weißenfels nehmen die Aufgaben eines Jugendgerichtes wahr. Nach dem Jugendgerichtsgesetz sind den Jugendrichtern ehrenamtliche Richter, die Jugendschöffen, zur Seite gestellt. Diese Schöffen werden für die Dauer von fünf Geschäftsjahren gewählt.

Zum Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden: Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen, Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, hauptamtliche Bewährungshelfer und Gerichtshelfer, Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

Jugendschöffen gesucht!

Für die Wahlperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden Frauen und Männer aus dem Burgenlandkreis gesucht, die als Jugendschöffen an den Amtsgerichten Naumburg, Weißenfels und Zeitz tätig werden wollen. Die Kandidaten für das Ehrenamt des Jugendschöffen sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 70 Jahre sein.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Burgenlandkreises, die bereit sind, das Amt eines ehrenamtlichen Richters für die Dauer von fünf Jahren auszuüben, wenden sich bis zum 20.03.2023 unter Angabe von Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf an das Jugendamt des Burgenlandkreises, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg.

Hintergrund:

Die Amtsgerichte Naumburg, Zeitz und Weißenfels nehmen die Aufgaben eines Jugendgerichtes wahr. Nach dem Jugendgerichtsgesetz sind den Jugendrichtern ehrenamtliche Richter, die Jugendschöffen, zur Seite gestellt. Diese Schöffen werden für die Dauer von fünf Geschäftsjahren gewählt.

Zum Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden: Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen, Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, hauptamtliche Bewährungshelfer und Gerichtshelfer, Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.