Hornissen, Wespen und Co - nützlicher als ihr Ruf

wespen

Derzeit erreichen das Umweltamt des Burgenlandkreises gehäuft Anrufe, wie mit Hummeln und Wildbeinen sowie mit Nestern von Hornissen und Wespen umzugehen ist. Durch die sommerliche Jahreszeit und die derzeit trockene Witterung bedingt, sind diese vermehrt in Wohn- und Siedlungsbereichen anzutreffen. Hornissen, welche bereits aufgrund ihrer Größe bei vielen Menschen Panik auslösen, aber auch Bienen, Hummeln und Wespen sind viel harmloser als ihr Ruf. Sie sind als Nützlinge sogar besonders geschützt. Hornissen, Hummeln, Wildbienen und Wespen stechen nur, wenn sie gestört, geärgert oder beispielsweise am Körper eingeklemmt werden. Solange keine Insektenallergie vorliegt und der Stich nicht im Mund-Rachenraum erfolgt, ist ein Wespenstich schmerzhaft, aber ungefährlich.

Hornissen lösen selten eine Insektenallergie aus, Bienen und Wespen hingegen häufiger. Im Herbst können Hornissen- und Wespennester an unerwünschten Stellen entfernt werden, da alle Tiere des Hornissen- und Wespenstaats außer der Königin sterben. Allein die Königin überwintert an einem geschützten Ort.

Im Garten vertilgen Hornissen und Wespen eine Vielzahl sogenannter Schadinsekten. Hummeln sowie Wildbienen leisten einen wichtigen Beitrag zur Bestäubung unserer Nutz- und Zierpflanzen. Auf dem Speisezettel der Hornisse stehen sogar Wespen.

Zum naturschutzrechtlichen Hintergrund:

Da Hornissen, Hummeln, Wildbienen und Kreisel- und Knopfhornwespen nach den Regelungen der Bundesartenschutzverordnung und nach Bundesnaturschutz-gesetz besonders geschützt sind, ist es verboten, diese Arten zu töten. Falls Gefahr für die menschliche Gesundheit vorliegt, können jedoch geeignete Maßnahmen durch Fachfirmen ergriffen werden. Nach Möglichkeit sollte eine fachgerechte Umsiedlung der Tiere erfolgen. Eine Tötung darf nur als letztes Mittel in Betracht kommen, die einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Burgenlandkreises bedarf.

 

Das Umweltamt berät gern:

Für Rückfragen zum Schutzstatus der verschiedenen Arten, der Genehmigungspflicht und auch zur allgemeinen Aufklärung steht die Untere Naturschutzbehörde des Burgenlandkreises gern per E-Mail unter umweltamt@blk.de oder über das Umweltradar des Burgenlandkreises unter https://umweltradar.blk.de zur Verfügung.

 

Hornissen, Wespen und Co - nützlicher als ihr Ruf

Derzeit erreichen das Umweltamt des Burgenlandkreises gehäuft Anrufe, wie mit Hummeln und Wildbeinen sowie mit Nestern von Hornissen und Wespen umzugehen ist. Durch die sommerliche Jahreszeit und die derzeit trockene Witterung bedingt, sind diese vermehrt in Wohn- und Siedlungsbereichen anzutreffen. Hornissen, welche bereits aufgrund ihrer Größe bei vielen Menschen Panik auslösen, aber auch Bienen, Hummeln und Wespen sind viel harmloser als ihr Ruf. Sie sind als Nützlinge sogar besonders geschützt. Hornissen, Hummeln, Wildbienen und Wespen stechen nur, wenn sie gestört, geärgert oder beispielsweise am Körper eingeklemmt werden. Solange keine Insektenallergie vorliegt und der Stich nicht im Mund-Rachenraum erfolgt, ist ein Wespenstich schmerzhaft, aber ungefährlich.

Hornissen lösen selten eine Insektenallergie aus, Bienen und Wespen hingegen häufiger. Im Herbst können Hornissen- und Wespennester an unerwünschten Stellen entfernt werden, da alle Tiere des Hornissen- und Wespenstaats außer der Königin sterben. Allein die Königin überwintert an einem geschützten Ort.

Im Garten vertilgen Hornissen und Wespen eine Vielzahl sogenannter Schadinsekten. Hummeln sowie Wildbienen leisten einen wichtigen Beitrag zur Bestäubung unserer Nutz- und Zierpflanzen. Auf dem Speisezettel der Hornisse stehen sogar Wespen.

Zum naturschutzrechtlichen Hintergrund:

Da Hornissen, Hummeln, Wildbienen und Kreisel- und Knopfhornwespen nach den Regelungen der Bundesartenschutzverordnung und nach Bundesnaturschutz-gesetz besonders geschützt sind, ist es verboten, diese Arten zu töten. Falls Gefahr für die menschliche Gesundheit vorliegt, können jedoch geeignete Maßnahmen durch Fachfirmen ergriffen werden. Nach Möglichkeit sollte eine fachgerechte Umsiedlung der Tiere erfolgen. Eine Tötung darf nur als letztes Mittel in Betracht kommen, die einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Burgenlandkreises bedarf.

 

Das Umweltamt berät gern:

Für Rückfragen zum Schutzstatus der verschiedenen Arten, der Genehmigungspflicht und auch zur allgemeinen Aufklärung steht die Untere Naturschutzbehörde des Burgenlandkreises gern per E-Mail unter umweltamt@blk.de oder über das Umweltradar des Burgenlandkreises unter https://umweltradar.blk.de zur Verfügung.