Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Halle gesucht

Die Justitia

Der Burgenlandkreis sucht ab sofort für das Verwaltungsgericht Halle Bürgerinnen und Bürger, die in der Amtsperiode vom 01.02.2025 bis zum 31.01.2030 ehrenamtlich als Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig sein wollen.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die keine juristischen Vorkenntnisse benötigen, wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt unentgeltlich. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten jedoch eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

  • deutsche Staatsbürgerschaft
  • die Vollendung des 25. Lebensjahres am 01.02.2025
  • Wohnsitz im Burgenlandkreis.

Für die Bewerbung sind folgende Daten unbedingt erforderlich:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Beruf
  • vollständige Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse.

Von einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter ausgeschlossen sind Mitglieder des Bundestags, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Richter, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Darüber hinaus sind Personen ausgeschlossen, die infolge eines Richterspruchs (Urteil) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sind, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, die nicht das Wahlrecht der gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen und die sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen.

Bewerbungen sind bis zum 15.09.2024 schriftlich an das Rechts - und Ordnungsamt des Burgenlandkreises, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg, oder per E-Mail an rechtsamt@blk.de zu richten.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gern unter der Rufnummer: 03445/731758 an das Rechtsamt- und Ordnungsamt des Burgenlandkreises wenden.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Halle gesucht

Der Burgenlandkreis sucht ab sofort für das Verwaltungsgericht Halle Bürgerinnen und Bürger, die in der Amtsperiode vom 01.02.2025 bis zum 31.01.2030 ehrenamtlich als Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig sein wollen.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die keine juristischen Vorkenntnisse benötigen, wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt unentgeltlich. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten jedoch eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

  • deutsche Staatsbürgerschaft
  • die Vollendung des 25. Lebensjahres am 01.02.2025
  • Wohnsitz im Burgenlandkreis.

Für die Bewerbung sind folgende Daten unbedingt erforderlich:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Beruf
  • vollständige Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse.

Von einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter ausgeschlossen sind Mitglieder des Bundestags, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Richter, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Darüber hinaus sind Personen ausgeschlossen, die infolge eines Richterspruchs (Urteil) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sind, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, die nicht das Wahlrecht der gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen und die sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen.

Bewerbungen sind bis zum 15.09.2024 schriftlich an das Rechts - und Ordnungsamt des Burgenlandkreises, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg, oder per E-Mail an rechtsamt@blk.de zu richten.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gern unter der Rufnummer: 03445/731758 an das Rechtsamt- und Ordnungsamt des Burgenlandkreises wenden.