Corona-Infektion des Landrates: Was muss ich wissen?

1.)          Was ist passiert?

Landrat Götz Ulrich hat gestern, dem 17. September 2020, am frühen Abend die Nachricht erhalten, dass sein Coronatest positiv ist. Der Landrat hat sich daraufhin umgehend an die Bevölkerung sowie Kolleginnen und Kollegen gewandt und seine Erkrankung öffentlich gemacht. Er wünscht allen Personen, die nun in Quarantäne versetzt sind oder werden, alles erdenklich Gute und hofft, dass Sie von einer Infektion verschont geblieben seien.

 

2.)          Wie geht es Landrat Götz Ulrich?

Der Landrat hat sich bereits persönlich zu seinem Befinden geäußert. Er schrieb gestern, dass der Krankheitsverlauf bisher vergleichbar mit einer Grippe mit etwas Fieber, Husten und Kopfschmerzen sei. Von Anfragen zu seinem Krankheitsverlauf sowie über den Gesundheitszustand seiner Familie bittet der Pressesprecher des Burgenlandkreises – auch aus Gründen einer möglichst ungestörten Genesung des Landrates – höflichst Abstand zu nehmen.

 

3.)          Was passiert seit dem Bekanntwerden der Coronainfektion des Landrates?

Es wurden und werden seit Bekanntwerden der Infektion – wie üblich bei einer Coronainfektion – Personen ermittelt, die direkten Kontakt zu Herrn Ulrich hatten. Das Gesundheitsamt ist derzeit u.a. mit der Ermittlung der Kontaktpersonen und der Zustellung von Quarantänebescheiden beschäftigt. Auf Grund der derzeitigen Arbeitsbelastung des Gesundheitsamtes ist es derzeit noch nicht möglich, der Presse genaue Zahlen zu vermelden. Diese werden zu Beginn der nächsten Woche durch die Pressestelle bekannt gegeben. Der Pressesprecher bittet um Verständnis, dass die Nachverfolgung sowie die Quarantäneverfügungen Vorrang vor der Beantwortung von Presseanfragen durch das Gesundheitsamt habe.

 

4.)          Ab wann muss ich mir bei einem Zusammentreffen mit dem Landrat Gedanken machen?

Aus infektologischer Sicht gilt Montag, der 14. September 2020, als der relevante Sichttag, zwei Tage vor Auftreten der ersten Symptome. Zusammentreffen mit Herrn Ulrich vor Montag, dem 14. September 2020, gelten laut Gesundheitsamt als unbedenklich.

 

5.)          Wo hat sich der Landrat infiziert?

Es ist derzeit (noch) unklar, wo sich Herr Ulrich infiziert hat.

 

6.)          Wer wird derzeit getestet und in Quarantäne versetzt?

In Quarantäne versetzt werden in Übereinstimmung mit dem Robert-Koch-Institut nur unmittelbare Kontaktpersonen des Landrates, die sich in seiner unmittelbaren räumlichen Umgebung befunden haben.

 

7.)          Was mache ich, wenn ich eine Person bin, die Kontakt mit einer Person hatte, die in Quarantäne versetzt wurde?

Falls Sie Kontakt zu Personen hatten, die in Quarantäne versetzt wurden, besteht bis zu einem vorliegenden positiven Test dieser Personen derzeit für Sie keine unmittelbare Gefahr. Nur sofern diese Person nachweislich ein positives Testergebnis erhält, werden auch Sie getestet und in Quarantäne versetzt.

 

8.)          Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich durch die derzeitige Lage verunsichert bin?

Unabhängig von der aktuellen Coronainfektion des Landrates, sollten Sie derzeit Begegnungen mit Risikopersonen minimieren. Bitte beobachten Sie, ob Sie Symptome entwickeln, die auf eine Coronainfektion hindeuten.

 

9.)          Was muss ich beachten, wenn ich einen Termin in der Verwaltung des Landkreises in Naumburg, Weißenfels oder Zeitz habe?

Mit sofortiger Wirkung besteht beim Betreten der Verwaltungsgebäude für Besucherinnen und Besucher an allen Verwaltungsstandorten des Burgenlandkreises eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht. Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus ist diese Maßnahme zum Schutze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes sowie auch der Besucherinnen und Besucher erforderlich. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung wird es freigestellt bei Bedarf ebenfalls eine Mund- und Nasen- Bedeckung zu verwenden.

Weiterhin weist der Burgenlandkreis darauf hin im Gebäude die Abstandsregeln, auch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einzuhalten sowie für eine ausreichende Durchlüftung der Räume zu sorgen.

 

10.) Was passiert, wenn der Landrat die Amtsgeschäfte nicht wahrnehmen kann?

Der Landrat wird von Dieter Engelhardt, dem Beigeordneten, bis zu seiner Genesung vertreten. Es wird dennoch zu einigen Terminabsagen und Terminverschiebungen kommen müssen. Dies betrifft u. a. den Jägergipfel, die Präsentation des Gutachtens zur Naumburger Straßenbahn und Strukturwandel-Termine in Zeitz.

 

11.) Wann bekomme ich neue Informationen?

Die Pressestelle wird beständig neue Informationen liefern, sobald diese vorliegen.

 

Corona-Infektion des Landrates: Was muss ich wissen?

1.)          Was ist passiert?

Landrat Götz Ulrich hat gestern, dem 17. September 2020, am frühen Abend die Nachricht erhalten, dass sein Coronatest positiv ist. Der Landrat hat sich daraufhin umgehend an die Bevölkerung sowie Kolleginnen und Kollegen gewandt und seine Erkrankung öffentlich gemacht. Er wünscht allen Personen, die nun in Quarantäne versetzt sind oder werden, alles erdenklich Gute und hofft, dass Sie von einer Infektion verschont geblieben seien.

 

2.)          Wie geht es Landrat Götz Ulrich?

Der Landrat hat sich bereits persönlich zu seinem Befinden geäußert. Er schrieb gestern, dass der Krankheitsverlauf bisher vergleichbar mit einer Grippe mit etwas Fieber, Husten und Kopfschmerzen sei. Von Anfragen zu seinem Krankheitsverlauf sowie über den Gesundheitszustand seiner Familie bittet der Pressesprecher des Burgenlandkreises – auch aus Gründen einer möglichst ungestörten Genesung des Landrates – höflichst Abstand zu nehmen.

 

3.)          Was passiert seit dem Bekanntwerden der Coronainfektion des Landrates?

Es wurden und werden seit Bekanntwerden der Infektion – wie üblich bei einer Coronainfektion – Personen ermittelt, die direkten Kontakt zu Herrn Ulrich hatten. Das Gesundheitsamt ist derzeit u.a. mit der Ermittlung der Kontaktpersonen und der Zustellung von Quarantänebescheiden beschäftigt. Auf Grund der derzeitigen Arbeitsbelastung des Gesundheitsamtes ist es derzeit noch nicht möglich, der Presse genaue Zahlen zu vermelden. Diese werden zu Beginn der nächsten Woche durch die Pressestelle bekannt gegeben. Der Pressesprecher bittet um Verständnis, dass die Nachverfolgung sowie die Quarantäneverfügungen Vorrang vor der Beantwortung von Presseanfragen durch das Gesundheitsamt habe.

 

4.)          Ab wann muss ich mir bei einem Zusammentreffen mit dem Landrat Gedanken machen?

Aus infektologischer Sicht gilt Montag, der 14. September 2020, als der relevante Sichttag, zwei Tage vor Auftreten der ersten Symptome. Zusammentreffen mit Herrn Ulrich vor Montag, dem 14. September 2020, gelten laut Gesundheitsamt als unbedenklich.

 

5.)          Wo hat sich der Landrat infiziert?

Es ist derzeit (noch) unklar, wo sich Herr Ulrich infiziert hat.

 

6.)          Wer wird derzeit getestet und in Quarantäne versetzt?

In Quarantäne versetzt werden in Übereinstimmung mit dem Robert-Koch-Institut nur unmittelbare Kontaktpersonen des Landrates, die sich in seiner unmittelbaren räumlichen Umgebung befunden haben.

 

7.)          Was mache ich, wenn ich eine Person bin, die Kontakt mit einer Person hatte, die in Quarantäne versetzt wurde?

Falls Sie Kontakt zu Personen hatten, die in Quarantäne versetzt wurden, besteht bis zu einem vorliegenden positiven Test dieser Personen derzeit für Sie keine unmittelbare Gefahr. Nur sofern diese Person nachweislich ein positives Testergebnis erhält, werden auch Sie getestet und in Quarantäne versetzt.

 

8.)          Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich durch die derzeitige Lage verunsichert bin?

Unabhängig von der aktuellen Coronainfektion des Landrates, sollten Sie derzeit Begegnungen mit Risikopersonen minimieren. Bitte beobachten Sie, ob Sie Symptome entwickeln, die auf eine Coronainfektion hindeuten.

 

9.)          Was muss ich beachten, wenn ich einen Termin in der Verwaltung des Landkreises in Naumburg, Weißenfels oder Zeitz habe?

Mit sofortiger Wirkung besteht beim Betreten der Verwaltungsgebäude für Besucherinnen und Besucher an allen Verwaltungsstandorten des Burgenlandkreises eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht. Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus ist diese Maßnahme zum Schutze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes sowie auch der Besucherinnen und Besucher erforderlich. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung wird es freigestellt bei Bedarf ebenfalls eine Mund- und Nasen- Bedeckung zu verwenden.

Weiterhin weist der Burgenlandkreis darauf hin im Gebäude die Abstandsregeln, auch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einzuhalten sowie für eine ausreichende Durchlüftung der Räume zu sorgen.

 

10.) Was passiert, wenn der Landrat die Amtsgeschäfte nicht wahrnehmen kann?

Der Landrat wird von Dieter Engelhardt, dem Beigeordneten, bis zu seiner Genesung vertreten. Es wird dennoch zu einigen Terminabsagen und Terminverschiebungen kommen müssen. Dies betrifft u. a. den Jägergipfel, die Präsentation des Gutachtens zur Naumburger Straßenbahn und Strukturwandel-Termine in Zeitz.

 

11.) Wann bekomme ich neue Informationen?

Die Pressestelle wird beständig neue Informationen liefern, sobald diese vorliegen.