Burgenlandkreis schließt Vereinbarung mit Kommunen und Frauenhäusern

Die Beteiligten der Vereinbarung bei der Vertragsunterschrift

Am Dienstag, dem 22. Oktober 2024, ist im Landratsamt Naumburg eine Vereinbarung zur kommunalen Förderung der Frauenhäuser im Burgenlandkreis geschlossen worden. Neben dem Burgenlandkreis sind die beiden Träger der Frauenhäuser in Weißenfels und Zeitz - der Frauenhausverein e.V. Weißenfels und die AMBU Life gGmbH - sowie alle Städte und Gemeinden des Landkreises mit Ausnahme der Einheitsgemeinde Teuchern Teil dieser Vereinbarung.

Der Kern der Vereinbarung besteht darin, dass der Burgenlandkreis jeden in den Frauenhäusern vorgehaltenen Frauenschutzplatz jährlich mit einem Betrag von 5.000 Euro pauschal fördert. Voraussetzung dafür ist, dass auch das Land Sachsen-Anhalt die entsprechende Zahl an Frauenschutzplätzen in seiner Förderung berücksichtigt. Sollten die den Frauenhausträgern zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht reichen, um die mit der Aufgabenerfüllung des Frauenschutzes unmittelbar verbundenen Sach- und Personalkosten zu decken, übernehmen die an der Vereinbarung beteiligten Kommunen die ungedeckten Kosten. Das dahinterstehende Prüf- und Verteilverfahren übernimmt das Landratsamt für die vertragsschließenden Kommunen. Der durch sie zu leistende Förderbetrag bestimmt sich anhand derer jeweiligen Einwohnerzahlen.  

Die Neuausrichtung der kommunalen Förderung der Frauenhäuser hat das Ziel, die finanzielle Unterstützung der beiden Frauenhäuser langfristig, gleichmäßig und bedarfsgerecht durch einen Schulterschluss der kommunalen Familie im Burgenlandkreis zu sichern. Die bisherige kommunale Förderung der Frauenhäuser im Burgenlandkreis stützte sich auf Vereinbarungen zwischen dem Landkreis und den Frauenhausträgern sowie individuelle und variable Spenden durch die kreisangehörigen Kommunen. Dabei war eine Kostendeckung in den Frauenhäusern insbesondere bei unvorhersehbaren und unaufschiebbaren Mehrbelastungen nicht gesichert. Die neue Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Burgenlandkreis schließt Vereinbarung mit Kommunen und Frauenhäusern

Am Dienstag, dem 22. Oktober 2024, ist im Landratsamt Naumburg eine Vereinbarung zur kommunalen Förderung der Frauenhäuser im Burgenlandkreis geschlossen worden. Neben dem Burgenlandkreis sind die beiden Träger der Frauenhäuser in Weißenfels und Zeitz - der Frauenhausverein e.V. Weißenfels und die AMBU Life gGmbH - sowie alle Städte und Gemeinden des Landkreises mit Ausnahme der Einheitsgemeinde Teuchern Teil dieser Vereinbarung.

Der Kern der Vereinbarung besteht darin, dass der Burgenlandkreis jeden in den Frauenhäusern vorgehaltenen Frauenschutzplatz jährlich mit einem Betrag von 5.000 Euro pauschal fördert. Voraussetzung dafür ist, dass auch das Land Sachsen-Anhalt die entsprechende Zahl an Frauenschutzplätzen in seiner Förderung berücksichtigt. Sollten die den Frauenhausträgern zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht reichen, um die mit der Aufgabenerfüllung des Frauenschutzes unmittelbar verbundenen Sach- und Personalkosten zu decken, übernehmen die an der Vereinbarung beteiligten Kommunen die ungedeckten Kosten. Das dahinterstehende Prüf- und Verteilverfahren übernimmt das Landratsamt für die vertragsschließenden Kommunen. Der durch sie zu leistende Förderbetrag bestimmt sich anhand derer jeweiligen Einwohnerzahlen.  

Die Neuausrichtung der kommunalen Förderung der Frauenhäuser hat das Ziel, die finanzielle Unterstützung der beiden Frauenhäuser langfristig, gleichmäßig und bedarfsgerecht durch einen Schulterschluss der kommunalen Familie im Burgenlandkreis zu sichern. Die bisherige kommunale Förderung der Frauenhäuser im Burgenlandkreis stützte sich auf Vereinbarungen zwischen dem Landkreis und den Frauenhausträgern sowie individuelle und variable Spenden durch die kreisangehörigen Kommunen. Dabei war eine Kostendeckung in den Frauenhäusern insbesondere bei unvorhersehbaren und unaufschiebbaren Mehrbelastungen nicht gesichert. Die neue Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.